Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehn

Widerrufsjoker
05.03.201834 Mal gelesen
Die Finanzierung einer Wohnimmobilie ist für Viele die wohl größte finanzielle Herausforderung. Besonders ältere Darlehnsverträge sind meist mit hohen Zinsen belastet und daher entsprechend teuer.

Sparkassendarlehn widerrufen und bares Geld sparen.

Die Finanzierung einer Wohnimmobilie ist für Viele die wohl größte finanzielle Herausforderung. Besonders ältere Darlehnsverträge sind meist mit hohen Zinsen belastet und daher entsprechend teuer. Über die sehr langen Laufzeiten stellen auch geringe Unterschiede in den Prozentsätzen eine enorme finanzielle Summe dar. Neuere Darlehnsverträge profitieren hier meist von den niedrigen Zinsen und damit günstigeren Darlehnskonditionen. Der Darlehnsnehmer eines älteren und teuren Darlehns kann jedoch nicht ohne Weiteres von den günstigen Zinsen profitieren. Dazu müsste der Darlehnsnehmer den alten Vertrag kündigen. Hierbei fällt jedoch eine relativ hohe Vorfälligkeitsentschädigung an, wodurch die Kündigung aus wirtschaftlicher Sicht relativ unattraktiv ist. Der Widerrufsjoker stellt hier eine wesentlich attraktivere Möglichkeit dar, sich von einem alten Darlehnsvertrag zu lösen.

Der Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker wird genutzt um ältere Darlehn auch noch nach Jahren zu widerrufen. Möglich macht dies eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung dient der Information des Darlehnsnehmers über sein Widerrufsrecht. Damit soll gewährleistet werden, dass sich der Darlehnsnehmer von übereilt geschlossenen Darlehnsverträgen auch wieder lösen kann. Die Möglichkeit zu Widerruf besteht für die Dauer von zwei Wochen. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der Darlehnsnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen erhält. Zur Vollständigkeit der Vertragsunterlagen zählt auch eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung. Diese ist jedoch oft fehlerhaft, was dazu führt, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat. Das hat zur Folge, dass die Darlehnsverträge auch nach Jahren noch widerrufbar sind. Daneben können auch andere Fehler, wie fehlende Pflichtangaben, in den Vertragsunterlagen zur Widerrufbarkeit der Verträge führen. Beispielsweise fehlen oft Angaben über die korrekte Anzahl der Darlehnsraten oder die Bruttodarlehnssumme.

Die Sparkassendarlehn

Immobiliendarlehnsverträge der Sparkassen ab dem 11. Juni 2010 weisen immer wieder erhebliche Mängel auf. So versprechen die Sparkassen dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Tatsächlich erfolgt diese Information jedoch nicht oder aber nicht in der vorgeschriebenen Form. Die zuständige Aufsichtsbehörde muss entweder im Darlehnsvertrag selbst genannt sein, oder wenigstens in den allgemeinen Darlehnsbedingungen. Eine Nennung in dem europäischen standardisierten europäischen Merkblatt oder auf einem Kontoauszug reicht hierfür nicht aus

Beispiel Widerrufsbelehrung:

"14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:"

Ist die Widerrufsbelehrung, wie im Beispiel, fehlerhaft, kann der Darlehnsvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden. Fehlende Angaben sorgen für eine Widerrufbarkeit des Darlehnsvertrages. Zwar kann die Bank den Darlehnsnehmer auch noch später richtig und vollständig informieren, jedoch bedarf dies bestimmter Voraussetzungen. Diese werden all zu oft nicht eingehalten wodurch auch die nachträgliche Information meist fehlerhaft ist.

Gewinnaussichten des Widerrufsjokers

Der Widerruf eines Darlehns sorgt für die vollständige Rückabwicklung des Vertrages. Das bedeutet der Darlehnsnehmer ist so zu stellen, als ob er den Darlehnsvertrag nie geschlossen hätte. Der Darlehnsnehmer erhält sämtliche Gezahlte Raten zurück. Daneben erhält er in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung, eine Art Verzinsung, sämtlicher Zahlungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei einem Widerruf, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht an. Der Widerruf eines Darlehns stellt sich somit als eine äußert lukrative Möglichkeit dar, sich von älteren und teuren Immobiliendarlehn zu lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Immobiliendarlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

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