Widerrufsjoker - Darlehnsvertrag widerrufen

Widerrufsjoker
26.02.201846 Mal gelesen
Der Widerrufsjoker dient dazu Darlehnsverträge auch noch nach Jahren zu widerrufen. Grund dafür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Widerrufsjoker ausspielen und bares Geld sparen

Der Widerrufsjoker dient dazu Darlehnsverträge auch noch nach Jahren zu widerrufen. Grund dafür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsbelehrung dient der Information des Darlehnsnehmers. Mit Erhalt der vollständigen und richtigen Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen. Folglich beginnt die Widerrufsfrist dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung unrichtig oder unvollständig ist. Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Darlehnsvertrages. Besonders interessant ist dies für Darlehnsnehmer mit Verträgen der Sparkassen ab dem 12.06.2010 die zur Immobilienfinanzierung dienen, die mit sehr hohen Zinsen belastet sind. Mit der Rückabwicklung erhält man die Möglichkeit sich einen zinsgünstigeren Kredit zu nehmen.

Typische Widerrufsbelehrung der Sparkassen

Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen sind fehlende Pflichtinformationen oder fehlende vertraglich zugesicherte Informationen. Insbesondere vereinbaren die Sparkassen die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Informationen fehlen jedoch regelmäßig. Hier sehen Sie eine typisch fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Auch hier wird die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde versprochen. Die Angabe fehlt jedoch sowohl im Vertrag selbst als auch in den allgemeinen Darlehnsbedingungen. Eine Angabe der Aufsichtsbehörde in dem "europäischen standardisierten Merkblatt" reicht nicht aus.

"14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:"

Darlehnsvertrag diese Widerrufsbelehrung?

Wenn Ihr Darlehnsvertrag diese Widerrufsbelehrung enthält, bestehen gute Chancen, dass der Darlehnsvertrag auch heute noch widerrufbar ist.

Die Widerrufsfolgen

Wird ein Darlehnsvertrag widerrufen führt das zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehnsvertrags. Der Darlehnsnehmer erhält die gesamten bereits gezahlten zurück. Außerdem erhält der Darlehnsnehmer in bestimmten Fällen eine Verzinsung der Raten in Höhe von 2,5 Prozent über Basiszins. Das bedeutet, der Darlehnsnehmer erhält mehr zurück als er eingezahlt hat. Damit ist der Widerruf eine durchaus lukrative Möglichkeit sich von älteren und teuren Darlehnsverträgen zu lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Immobiliendarlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

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