Adaxio AMC GmbH (ehemals GMAC-RFC Bank) – Ausstieg aus Darlehensverträgen

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
08.02.2018815 Mal gelesen
Immer wieder treten Verbraucher an die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit der Frage heran, ob sie aus ihren Darlehensverträgen mit der Adaxio AMC GmbH (ehemals GMAC-RFC Bank GmbH) aussteigen können.

"Die Kunden der Adaxio AMC GmbH suchen aus unterschiedlichen und nachvollziehbaren Gründen nach Ausstiegsmöglichkeiten. In vielen Fällen ist dies auch durchaus möglich" sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber.

Die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller ist bestens mit den Fällen unzufriedener Kunden der Adaxio AMC GmbH vertraut. Die Erfahrung zeigt, dass sich den Kunden unterschiedliche Optionen bieten, um aus ihren Verträgen auszusteigen. "Zunächst lohnt sich ein Blick in die Widerrufsbelehrung. Ist diese fehlerhaft, kann der Widerruf erklärt werden", erklärt Rechtsanwältin Gaber. Die Kanzlei Cäsar-Preller hat bereits im August 2016 ein dementsprechendes Urteil des Landgerichts Bochum erwirkt.

Das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge ist auch nicht zwingend am 21. Juni 2016 erloschen. "Oftmals wurden die Darlehensverträge nicht in den Räumen der Adaxio bzw. GMAC RFC-Bank abgeschlossen. Bei sog. Haustürgeschäften kann der Widerruf auch über den 21.06.2016 hinaus noch möglich sein. Das gilt ebenso, wenn der Verbraucher überhaupt nicht über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde", so Rechtsanwältin Gaber.

Dabei ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht die einzige Möglichkeit, um einen Darlehensvertrag zu widerrufen. Der Widerruf kann beispielsweise auch dann möglich sein, wenn dem Kreditnehmer gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationen nicht erteilt wurden.

Bisher ist es zudem immer wieder vorgekommen, dass die Adaxio AMC GmbH offenen Forderungen von ihren Kunden im Wege der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung eintreiben will. "Auch hier können sich die Verbraucher wehren", so Rechtsanwältin Gaber. Denn durch die undurchsichtigen Umfirmierungen von Paratus AMC GmbH und GMAC-RCF Bank in Adaxio AMC GmbH war Letztere irgendwann gar nicht mehr Inhaber der Forderungen. Verschiedene Gerichte haben inzwischen festgestellt, dass sie daher die Zwangsvollstreckung gar nicht hätte betreiben dürfen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de