Widerruf von Darlehen – BGH stärkt Schutzwürdigkeit der Bank

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05.12.201774 Mal gelesen
Auch wenn die Bank bei einem Verbraucherdarlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, kann das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers verwirkt sein. Das stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Oktober 2017 klar (Az.: XI ZR 555/16).

"Beim Widerruf von Immobiliendarlehen ist häufig nicht die entscheidende Frage, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das ist in vielen Fällen sogar unstrittig. Entscheidend ist aber, ob der Verbraucher sein Widerrufsrecht noch ausüben konnte oder ob es bereits verwirkt war. Besonders, wenn das Darlehen auf Wunsch des Verbrauchers vorzeitig abgelöst wurde, kann die Bank Vertrauensschutz genießen und der Widerruf nicht mehr möglich sein", erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Diese Schutzwürdigkeit der Bank stellte der BGH auch in seinem Urteil aktuellen Urteil heraus. In dem Fall hatten die Verbraucher 2003 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen und dieses 2010 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst. 2013 erklärten sie den Widerruf und begehrten die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Das OLG gab der Klage weitgehend statt.

Das BGH sah die Sache jedoch anders und verwies den Fall an das OLG zurück. Zwar habe das OLG richtig erkannt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und durch die Verwendung des Wortes "frühestens" der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig zu erkennen war. Dadurch sei die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen gewesen, so der BGH. Das OLG habe allerdings eine Verwirkung des Widerrufsrechts verneint und begründete dies damit, dass die Bank selbst durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Situation herbeigeführt habe und auch die Möglichkeit einer Nachbelehrung nicht genutzt habe. Diese Auffassung halte einer Überprüfung nicht stand, so der BGH. Denn gerade bei bereits abgelösten Darlehen und insbesondere, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig ablösen wollte, könne die Bank schutzwürdig sein und darauf vertrauen, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr machen werde.

"Um die Wirksamkeit eines Widerrufs beurteilen zu können, kommt es nicht allein auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung an. Das zeigt das Urteil deutlich. Unter gewissen Umständen kann die Bank Vertrauensschutz genießen und der Widerruf nicht mehr wirksam erklärt werden", so Rechtsanwalt Jansen.

 

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