Darlehensnehmer der ING-DiBa und Wüstenrot: Darlehenswiderruf zum Vertragsausstieg jetzt erklären! Vorfälligkeitentschädigung vermeiden.

Bankrecht
24.09.2017204 Mal gelesen
Top-TIpp Bankrecht: Widerrufsjoker bei hoch verzinsten Altdarlehen ziehen!

Eine Vielzahl von Widerrufsinformationen der ING-DiBa und anderer Banken (z. B. Wüstenrot) aus dem Zeitraum 11.06.2010-12.06.2014 sind fehlerhaft, was den betroffenen Darlehensnehmern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch heute noch den Vertragsausstieg über den sogenannten "Widerrufsjoker" ermöglicht.

Dies mit dem Ziel, aus den hoch verzinsten Altverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung auszusteigen und bei der Bank eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz auf jede einzelne Zins- und Tilgungsleistung geltend zu machen.

Der wirtschaftliche Vorteil des Widerrufs summiert sich häufig auf einen Betrag von über ? 25.000,00.-

Widerrufsinformationen der Banken aus dem Zeitraum 11.06.2010-12.06.2014 sind u. a. aus nachfolgendem Grund häufig fehlerhaft:

Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Außerdem beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Vertragsschluss.

In einer Vielzahl von Verträgen werden Pflichtangaben jedoch nicht oder unzureichend/in sich widersprüchlich benannt. Dies gilt namentlich für die Gesamtvertragslaufzeit des Darlehensvertrages und etwaig abzuschließende (Gebäude-) Versicherungen.

Häufig fehlt es auch an der erforderlichen Gegenzeichnung/kongruenten Willenserklärungen durch beide Parteien - als Voraussetzung des Vertragsabschlusses und damit des Fristlaufs für die Ausübung des Widerrufsrechts - in demselben Dokument (in diesem Sinne BGH, Urt. v. 21.02.2017, XI ZR 381/16, LG Frankfurt, 2-07 O 32/17).

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Darlehensnehmer gegenüber der Banken in Darlehenswiderrufsfällen. Mandatsanfragen werden in aller Regel innerhalb von einem Tag beantwortet.