BGH: Pauschale Gebühr für jede SMS-TAN unzulässig

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25.07.20176 Mal gelesen
Online-Banking ist heute weit verbreitet. Viele Bankkunden nutzen dabei das „SMS-TAN-Verfahren“. Die Bank darf für das Versenden der SMS keine pauschalen Gebühren verlangen.

Entsprechende Klauseln in den Verträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Juli 2017 (Az.: XI ZR 260/15).

"Das Urteil bedeutet aber nicht, dass die Bank grundsätzlich keine Gebühren für das Versenden der SMS-TAN verlangen darf. Voraussetzung für die Erhebung der Gebühren ist aber, dass die TAN auch tatsächlich vom Kunden benutzt wird", erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT.

In Karlsruhe wurde die Klage eines Verbraucherschutzverbands gegen eine hessische Kreissparkasse verhandelt. Diese verlangte neben einer monatlichen Gebühr für ein Online-Konto zusätzlich zehn Cent für jede SMS-TAN. In der entsprechenden Klausel heißt es nach Angaben des Klägers, dass jede SMS-TAN zehn Cent kostet (unabhängig vom Kontomodell). Dadurch werde der Verbraucher unangemessen benachteiligt.

In den Vorinstanzen war die Klage erfolglos geblieben. Vor dem Bundesgerichtshof konnten die Verbraucherschützer immerhin einen Teilerfolg feiern. Der BGH stellte fest, dass die Klausel der Inhaltskontrolle unterliege. Der uneingeschränkte Wortlaut, dass jede SMS-TAN zehn Cent koste, sei so auszulegen, dass ausnahmslos für jede TAN, die per SMS an den Kunden gesendet wird, diese Gebühr fällig werde. Also auch dann, wenn der Kunde sie beispielsweise wegen eines Betrugsverdachts oder Überschreitung der zeitlichen Geltungsdauer gar nicht verwendet oder der Kunde die TAN aufgrund technischer Probleme gar nicht erhält. Diese "ausnahmslose Bepreisung" aller SMS-TAN sei unzulässig, entschied der BGH. Grundsätzlich habe eine Bank aber das Recht, zusätzliche Gebühren für derartige Dienste zu verlangen. Dies gelte aber nur, wenn die TAN auch tatsächlich für eine Überweisung genutzt wird.

Zusätzliche Bankgebühren sorgten zuletzt immer häufiger für rechtliche Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Jansen ist nicht nur Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern kann als Bankenmediator auch bei rechtlichen Streitigkeiten zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden vermitteln.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-partner.de/bankrecht