Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Taxifahrers nach einem Unfall - Rechtmäßig?

Autounfall Verkehrsunfall
08.09.20061476 Mal gelesen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Chemnitz entschied, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Taxifahrers, der innerhalb kurzer Zeit zwei Verkehrsunfälle fahrlässig verursacht hat, aus verhaltensbedingten Gründen wirksam ist, wenn der Grad der Fahrlässigkeit zumindest nicht unerheblich ist.  

  

Das LAG gab dem Taxifahrer insoweit Recht, dass nicht schon jede schuldhafte Pflichtverletzung eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann. Im Ausgangsfall hatte der Taxifahrer wenige Tage zuvor wegen eines ähnlichen Vorfalls bereits eine Abmahnung erhalten. Ihm muss daher vorgeworfen werden, dass er eben nicht bereit war, sein Verhalten zu ändern und seine Arbeitspflichten gewissenhaft zu erfüllen. In Anbetracht des Umstandes, dass ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden ist und der Taxifahrer dazu noch das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, durfte der Arbeitgeber die vom Taxifahrer gezeigte Unzuverlässigkeit zum Anlass nehmen, diesen ordentlich zu kündigen (LAG Chemnitz, Urteil vom 20.06.2006, Az.: 7 SA 879/05)..