Auffahrunfall im Straßenverkehr und kein Verschulden des auffahrenden hinteren Fahrzeuges?

Autounfall Verkehrsunfall
04.08.20061304 Mal gelesen

Bei grundlosem Abbremsen des Vordermanns trifft den auffahrenden Hintermann kein Verschulden, so das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 2. März 2006, Az.: 3 U 220/05.  

 

Verursacht ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Unfall, weil es an einer Grün anzeigenden Lichtzeichenanlage erst anfährt, sodann plötzlich und unvorhersehbar für einen nachfahrenden PKW wieder anhält, so dass dieser nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und den vorausfahrenden PKW rammt, trifft den Hintermann dann kein Verschulden, wenn der Vordermann die Verkehrssituation unrichtig beurteilt hat und ohne augenfälligen Grund das Fahrzeug zum Halten gebracht hat, so dass die Kollision nicht zu verhindern war. Der Anscheinsbeweis greift nicht.