Es hat "gekracht" und nun?

Es hat "gekracht" und nun?
27.04.2016301 Mal gelesen
Schnell kann es im Straßenverkehr passieren, dass es zu einem Unfall kommt. Manchmal sind die Situationen eindeutig. Man steht an der roten Ampel und von hinten fährt einer auf. Manchmal ist die Situation jedoch nicht so eindeutig.

Wer hatte rot? Wer hatte Vorfahrt? Wer hätte bremsen können und müssen? Egal wie eindeutig oder knifflig die Unfallsituation ist, es gibt ein paar Regeln, welche unbedingt beachtet werden sollten.


Verhalten am Unfallort
Zunächst ist die Unfallstelle zu sichern und möglichst genaue Fotos von dem Unfall sind zu fertigen. Auch sollte die Polizei verständigt werden. Unbedingt sollte man den Namen des Gegners, sowie dessen Haftpflichtversicherung notieren. Auch sollten mögliche, unbeteiligte Zeugen um den Namen und die Anschrift gebeten werde. Diese können bei streitigen Situationen helfen, das Unfallgeschehen zu beweisen. Seien Sie bereits an der Unfallstelle vorsichtig, mit irgendwelchen Aussagen, da diese hinterher gegen Sie verwendet werden können. Unterschreiben Sie nichts!


Verhalten danach
Denken Sie immer daran, dass Versicherungen, Behörden oder andere Dritte, im
schlimmsten Fall gegen Sie als Zeugen aussagen können. Halten Sie sich daher mit Aussagen zurück. Sagen Sie am besten nichts und verweisen Sie auf ihre Anwälte. Auch ist es grundsätzlich nicht ratsam irgendwelche Fragebögen auszufüllen, ohne dies vorher mit Ihrem Anwalt abgesprochen zu haben.


Was steht mir zu?
Dem Geschädigten wird grundsätzlich die Reparatur bezahlt, er kann Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall haben, ferner können hier unter Umständen auch Schmerzensgeldansprüche im Raum stehen. Je nach Fall können auch noch weitere Ansprüche im Raum stehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung alleine zu korrespondieren. Diese wird Ihnen sagen, sie wird das bestmögliche für Sie tun. Das stimmt jedoch nicht, da die Haftpflichtversicherung steht das bestmöglichen für ihren eigenen Versicherungsnehmer herausholen muss. So kann es sein,
dass die Ansprüche, welche Ihnen zustehen einfach nicht geltend machen werden, oder von der gegnerischen Versicherung gekürzt werden. Daher ist es stets ratsam, sich bei einem Verkehrsunfall auf jeden Fall an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden, da dieser bei der gegnerischen Versicherung alle denkbaren Ansprüche geltend machen wird und Ihre Interessen vollumfänglich vertritt.