Nicht wenige Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen von Brücken aus sind wahrscheinlich nicht verwertbar oder ungültig. Zu diesem Ergebnis kommt die ADAC motorwelt in ihrer Septemberausgabe 2008. Ein technischer Sachverständiger hat jetzt festgestellt, dass die Zeiterfassung mit dem seit 19 Jahren (! ) amtlich zugelassenen Messgerät CG-P 50E - nicht wie üblich - durch eine sehr genaue Quarzuhr, sondern nur durch das Zählen von Videobildern erfolgt. Dabei kommt der Genauigkeit der Kamera, die bislang noch nicht einmal geeicht werden musste, entscheidend für das Messergebnis. Welche Kamera bei der Polizei überhaupt zum Einsatz kam und ob diese technisch in Ordnung waren und dem gängigen PAL-Standard entsprochen haben, wurde gar nicht geprüft, so der Beitrag weiter. Erst im Juli 2008 hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ausdrücklich festgelegt, dass nur noch geeichte Kameras und solche mit europäischem PAL-Standard verwendet werden dürfen. Mit anderen Worten ist damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Messungen nicht zu gebrauchen und die Verfahren einzustellen sind.
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