Abmahnung DUH (Deutscher Umweltverband) wegen Verbrauchsangaben bei Neuwagen - Spritverbrauch

Abmahnung DUH (Deutscher Umweltverband)  wegen Verbrauchsangaben bei Neuwagen - Spritverbrauch
08.05.2015285 Mal gelesen
Focus Online teilt mit, dass der DUH (Deutscher Umweltverband) Autohändler wegen falscher Verbrauchsangaben bei Neuwagen (Spritverbrauch) abmahnen würde.

Die DUH fordere von den abgemahnten Autohäusern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch eine Abmahngebühr, so Focus Online.

Was tun, wenn man als Autohändler eine solche Abmahnung  durch die DUH erhalten hat?

Betroffene Autohändler und Autohäuser sollten die Abmahnungen überprüfen lassen und die geforderte Unterlassungserklärung nur in Absprache mit einem Anwalt abgeben. Hintergrund: Die Unterlassungserklärung entfaltet lebenslange Wirkung. Daneben ist anzuraten, die geforderte Abmahngebühr ebenfalls einer Prüfung zu unterziehen.

Die Abmahnung zu ignorieren wäre keine gute Idee. Dies kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren führen.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte finden Sie unter

ggr-law.com/


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