Geschwindigkeitsmessung – Poliscan Speed als standardisiertes Messverfahren?

Autounfall Verkehrsunfall
08.01.2015564 Mal gelesen
Das OLG Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 14.Juli.2014 die herschende Meinung bestätigt und stellt fest, dass das Messverfahren Poliscan Speed ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtssprechung darstellt.

Liegt in der Art der Geschwindigkeitsmessung ein anerkanntes, standardisiertes Messverfahren, so indiziert dies die Richtigkeit des gemessenen Wertes, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Das Verfahren Poliscan Speed ist durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) zugelassen und ist daher - laut dem OLG Düsseldorf - grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen.
Dennoch wehren sich zahlreiche Amtsgerichte (u.a. AG Berlin-Tiergarten VA 13, 154; AG Emmendingen am 26.02.2014, 5 OWi 530 Js 24840/12) gegen die Sichtweise der Oberlandesgerichte. Eine Geschwindigkeitsmessung durch das Messverfahren Poliscan Speed bleibt daher durchaus angreifbar. Es müssen dann jedoch auch konkrete Messfehler vorgetragen werden.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.