Geblitzt oder angehalten?

Geblitzt oder angehalten?
04.11.2014982 Mal gelesen
In Bußgeldverfahren können die Aussagen in Verkehrskontrollen oder auf dem Anhörungsbogen entscheidend sein. Vermeintliche Entschuldigungen können ihnen in diesem Fall zum Nachteil geraten.

Nicht nur im Rahmen des inzwischen wiederholt stattfindenden Blitzermarathons können nach Verkehrskontrollen unliebsame Briefe und ungewollte Bilder auf einen warten, oder man wird sogar direkt aus dem Verkehr gezogen.
In jedem Fall können die ersten Reaktionen entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf sein.

Wenn Sie gleich angehalten werden kann nach vermeintlich entschuldigenden Aussagen wie "Ich hatte es eilig" oder "Aber das Fußballspiel fängt doch gleich an" auf einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß abgestellt werden, was sich für Sie nachteilig auswirken kann. Machen Sie an dieser Stelle keine Angaben zur Sache, sondern von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen, oder besser Punkte und "Lappen".


Bei der Anhörung auf dem Postweg gilt es ebenso, nicht übereilte Angaben zu machen.

Wenn Sie sich gegen den Vorwurf wehren wollen, ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn Ihre Anwältin erhält Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und kann diese auf Vollständigkeit und etwaige Fehler prüfen. Dabei können sich die Verteidigungsmöglichkeiten beispielhaft aus zweifelhaften Bildaufnahmen, abgelaufenen Eichprotokollen, fehlenden Schulungen, unzuverlässiger Technik oder zeitlichen Aspekten ergeben. Letztere sind besonders zu beachten, da im Bußgeldverfahren besondere Verjährungsvorschriften zur Anwendung kommen.


Lassen Sie sich daher im Zweifel zunächst zeitnah anwaltlich beraten, denn seit der Punktereform im Mai 2014 können einzelne Verkehrsverstöße schneller zu Punkten in Flensburg und zum Verlust des Führerscheins führen, da sich das reduzierte Punktekonto schneller füllt und in jedem Bußgeldverfahren zwingende Fristen einzuhalten sind.

Vereinbaren Sie unter 034673-780378 kurzfristig und bei Bedarf gerne auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einen Termin um Ihre individuelle Beratung zu erhalten.