Neues Punktesystem: Handy am Steuer hat schwerwiegendere Konsequenzen

Neues Punktesystem: Handy am Steuer hat schwerwiegendere Konsequenzen
03.03.20141035 Mal gelesen
Für das Telefonieren am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage gibt es nach dem alten und dem neuen Punktesystem einen Punkt. Mit dem Unterschied: Ab dem 1. Mai 2014 ist der Führerschein schon bei acht Punkten weg.

Die Neuregelung des Punktesystems in der Verkehrssünderdatei in Flensburg führt auch dazu, dass Verkehrsdelikte anders bewertet werden. Punkte gibt es ab dem 1. Mai 2014 nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dazu gehört auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage oder ähnliches.

Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem wird das Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. "Die Konsequenzen sind jedoch deutlich anders, nicht nur weil das Bußgeld steigt. Da es nach der Reform nur noch 8 Punkte statt wie bisher 18 gibt, wirkt sich der Punkt für den Gebrauch des Handys am Steuer deutlich schwerer aus", erklärt Oliver Dietrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ein Beispiel: Jemand hat im Verkehrszentralregister in Flensburg zwei Punkte und wird beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprechanlage oder ähnliches erwischt. Neben einem Bußgeld gibt es einen Punkt, so dass sein Konto in Flensburg auf drei Punkte steigt. Für die Umrechnung der Punkte in das neue System wäre dieser weitere Punkt unerheblich, da 1 bis 3 Punkte nach dem alten System in einen Punkt nach dem neuen System umgerechnet werden. Erfolgt der Eintrag für den Gebrauch des Handys am Steuer erst nach dem 1. Mai 2014 hätte der Betroffene dann schon zwei Punkte, da seine alten zwei Punkte zu einem Punkt umgerechnet wurden.

"In so einem Fall wäre es sinnvoll, das Bußgeldverfahren möglichst zu beschleunigen, damit der Punkt noch vor dem 1. Mai 2014 in Flensburg eingetragen wird. Das muss aber nicht immer so sein. Daher muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Eintragung vor oder nach dem 1. Mai 2014 für den Betroffenen sinnvoller ist", erklärt Rechtanwalt Dietrich.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

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