Fiktive Schadenabrechnung

Autounfall Verkehrsunfall
15.12.2013511 Mal gelesen
Was wird im Falle einer fiktiven Schadenabrechnung bzw. Abrechung auf Gutachtenbasis nach einem Unfall vor der gegenerischen Versicherung erstattet?

Bei einer Abrechung auf Gutachtenbasis, der Schaden also ausbezahlt wird und eben gerade keine kosten- und damit mehrwertsteuerpflichtige Reparatur druchgeführt wird, fällt  die Mehrwertsteuer gar nicht an. Grundsätzlich ist es dem Geschädigten auf Grund der bestehenden Schadenminderungspflicht im Falle einer fiktiven Abrechnung jedoch zumutbar, die Kosten einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt genügen zu lassen. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die es ihm zumutbar erscheinen lassen. Die Versicherung muß bei der Benennung der Werstatt darlegen, daß die Reparatur gleichwertig ist. Allerdings ist hier die Verweisung auf die nicht markengebundene Werstatt nach der Rechtsprechung des BGH bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von drei Jahren unzumutbar, teilweise sogar bei älteren Fahrzeugen, wenn z.B. ausnahmslos sämtliche Inspektionen in einer Markenwerkstatt durchgeführt wurden.

Abschleppkosten sind ebenfalls zu erstatten.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sind nur zu erstatten, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft und zugelassen wurde. Ebenso sind die Kosten eins Schadensgutachtens zu erstatten, sofern es sich nicht nur um einen sog. Bagatellschaden handelt, also bei einem Schaden bis zu ca. EUR 750.

Weiterhin hat die Versicherung eine Unkostenpauschale für Porti, Telefonate etc. i.H.v. EUR 25,00 zu bezahlen.

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, so muß der Versicherer auch diese Kosten ersatten. Die Beauftrgung eines Rechtsanwalts ist immer zu empfhlen um eine ordungsgemäße und insbesondere auch vollständige un umfassende Regulierung des Schadens zu gewährleisten.

Für eine kompetente Regulierung Ihres Unfallschadens können Sie uns diesen nunmehr auch unkompliziert online unter www.bussgeld24.com melden. Wir setzen uns nach Ihrer Meldung unverzüglich mit Ihnen in Verbindung um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten.

(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Schneider, Bamberg; Email: bamberg@roeschert-junkert.de)