Die „Schlagloch-Offensive“ oder „Der Angriff auf die Achse“

Die „Schlagloch-Offensive“ oder „Der Angriff auf die Achse“
28.03.2013569 Mal gelesen
Im Januar schon berichteten Medien über die „Brutalen Bröckel-Pisten“ von Berlin. Das Foto zum Text zeigte ein 7cm großes Schlagloch. Doch welche Ansprüche haben Schlaglochopfer? Obliegt dem Land Berlin nicht im Gegenzug für die Steuergelder eine Verkehrssicherungspflicht?

Um es kurz zu machen: Trotz ermutigender Urteile in der jüngeren Vergangenheit kann ich in der Mehrzahl der Fälle Geschädigten nur wenig Hoffnung machen. Dies sei im Folgenden erläutert:

- Zunächst ist es so, dass es allen PKW-Fahrern bekannt ist, dass in Berlin mit einer großen Schlaglochdichte zu rechnen ist. Entsprechend müssen wir unser Fahrverhalten darauf ausrichten, Schlaglöchern auszuweichen. Gerade die zahlreichen Medienberichte führen dazu, dass wir "informiert" sind.

- Das Land Berlin und seine Ämter müssen alles Vernünftige und ökonomisch Mögliche tun, um für sichere Fahrbahnen zu sorgen. Hier sind bei der aktuellen Witterung und Finanzlage des Landes die Grenzen offensichtlich.

- Wenn dann der Frühling tatsächlich gekommen ist, sollten die Schlaglöcher beseitigt werden. Die Straßen müssten repariert und dann regelmäßig auf Reparaturbedürftigkeit kontrolliert werden. Fährt man dann, dürfte man eher in der Hoffnung auf schlaglochfreie Straßen sein. Doch es ergeben sich weitere Probleme:

* Fährt man in ein allenthalben in den Medien beklagtes Schlagloch, hätte man wiederum mit diesem rechnen müssen.

* Fährt man in ein unbekanntes Schlagloch, so muss man nachweisen, dass dieses hätte bei ordnungsgemäßer Kontrolle der Straße hätte auffallen müssen. Die Kontrolldichte ist amtlich nach Wichtigkeit der Straße für den Verkehr geregelt. Die Kontrollen werden schriftlich dokumentiert. Die Prüfprotokolle können vom Anwalt vor Ort eingesehen werden. Doch auch dies ist meiner persönlichen Erfahrung nach unergiebig. Erfahrungsgemäß werden die Kontrollintervalle stets - zumindest auf dem Papier - eingehalten.

* Fährt man in ein Schlagloch, kann es zudem sein, dass es sich gerade erst beim Überfahren aufgetan hat, denn Schlaglöcher entstehen unter anderem durch "Einstürzen" des Straßenbelags über Hohlräumen im schadhaften Straßenbelag.

* Eine Chance: Man findet in einem Blog oder durch Zeugen Menschen, welche dieses spezielle Schlagloch bereits gegenüber den Behörden moniert haben und kann so nachweisen, dass dieses Schlagloch den Behörden, nicht aber (z.B. aus den Medien) den PKW-Fahrern bekannt war..

Doch hierfür heißt es: Beweise sichern, Fotos vom Schlagloch und vom Unfallort machen, Zeugen benennen usw..

In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass man nicht-rechtsschutzversicherten Geschädigten nicht empfehlen kann, gegen die Behörden vorzugehen.  Bei größeren Schäden mag es sinnvoll - weil schneller und zeit- sowie nervensparender  - sein, eine ggf. vorhandene Vollkasko-Versicherung in Anspruch zu nehmen.

> Nicht jeder Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ist von Erfolg gekrönt.

> Besucher unserer schönen Stadt müssen in den nächsten Monaten noch mit tiefen Löchern auf und in der Straße rechen.

> Anders sieht es u.U. bei Straßenschäden jenseits der typischen Winter-Schlagloch-Unfälle aus.  Doch das ist eine andere Geschichte.

  

P.S.: Die im Titel zitierte Schlaglochoffensive wurde mit einer Presseerklärung am 6.1.2013 verkündet: Ganze 30 Schlaglöcher im Bezirk Berlin Mitte sollten "behandelt" werden.