Punkte in Flensburg und die Rechtsfolgen

Punkte in Flensburg und die Rechtsfolgen
27.03.2013616 Mal gelesen
Das Punktesystem in der Verkehrssünderkartei in Flensburg soll nach dem Willen der Bundesregierung reformiert werden. Ende vergangenen Jahres wurde eine entsprechende Novellierung vom Kabinett abgesegnet. Ein Kernpunkt: Der Führerschein wird schon bei 8 Punkten entzogen.

Umso wichtiger wird es, für welches Verkehrsvergehen Punkte verhängt werden, wann sie verfallen und wie sie abgebaut werden können. So droht zum Beispiel für Telefonieren am Steuer ein Punkt in Flensburg. Heißt: Wer acht Mal mit dem Handy am Steuer erwischt werden würde, wäre nach der Reform des Punktesystems seinen Führerschein los, sofern nicht zwischenzeitlich Punkte getilgt worden sind.

Das Portal www.blitzerblog.de der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte beantwortet viele Fragen rund um das Punktesystem in Flensburg und zeigt auch Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung auf.

Zunächst ist stets ein Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt anzufordern. Anhand dieses Dokuments lässt sich erkennen, wann bestehende Punkte im Register gelöscht werden und welche Auswirkungen neu hinzukommende Punkte haben können. Die diesbezüglichen aktuellen Regelungen sind recht kompliziert und für den juristischen Laien kaum verständlich. Die neuen Regelungen versprechen an dieser Stelle eine erhebliche Vereinfachung des bisherigen Systems. Man darf gespannt sein.

Da ein volles Punktekonto in Flensburg  den Entzug des Führerscheins nach sich zieht, ist es in vielen Fällen sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/punkte-in-flensburg/

 

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