Die Geschwindigkeit muss genau nachgewiesen werden

Die Geschwindigkeit muss genau nachgewiesen werden
01.02.2013296 Mal gelesen
Schnellen Verkehrsteilnehmern muss das überhöhte Tempo genau nachgewiesen werden, es reicht nicht aus, dass die Polizei die Geschwindigkeit am Tacho abliest, während sie den Verkehrssünder verfolgen.

Schnellen Verkehrsteilnehmern muss das überhöhte Tempo genau nachgewiesen werden, es reicht nicht aus, dass die Polizei die Geschwindigkeit am Tacho abliest, während sie den Verkehrssünder verfolgen.

Eine solche Messung der Geschwindigkeit hat keine Beweiskraft vor Gericht, befand das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 32 Ss 62/11), wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet.

 

In dem verhandelten Fall sind zwei Polizeibeamte auf einen schnellen Rollerfahrer aufmerksam geworden. Sie folgten dem Mann auf einer Strecke von 100 Metern und lasen dabei vom Tacho ihres Einsatzfahrzeugs eine Geschwindigkeit von 60 km/h ab. Der Mann wurde daraufhin von den Beamten angehalten. Weil seine Fahrerlaubnis nur das Führen von Krafträdern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zuließ, wurde der Rollerfahrer wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrererlaubnis verurteilt.

 

Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil jedoch auf. Die Richter bemängelten, dass das Urteil keine hinreichenden Feststellungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung enthalte. Denn der Tacho des Polizeifahrzeuges sei nicht geeicht gewesen. Es ist auch nicht überprüft worden, ob der Tacho des Rollers die Geschwindigkeit ohne Messfehler und genau anzeigt.

  

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