Cannabis am Steuer: Führerschein kann weg sein

Cannabis am Steuer: Führerschein kann weg sein
20.12.2012658 Mal gelesen
Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, muss damit rechnen, dass der Führerschein weg ist.

Eigentlich ist es klar: Cannabis und sonstige Rauschgifte  haben am Steuer ebenso wenig verloren wie Alkohol - trotzdem ist es immer wieder ein Thema, ob Haschisch am Steuer wirklich "so schlimm" ist wie Alkohol. Dazu der Verkehrsrechtexperte Fritzsch von www.blitzerblog.de: "Alles was die sogenannte Fahrtüchtigkeit vermindert ist konsequenter Weise verboten und wird geahndet. So kann dies bei Fahrten unter Drogeneinfluss, genau wie bei einer Alkoholfahrt, schnell bis zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen!" Allerdings sind die Regeln bei Alkohol klarer.

Rechtsanwalt Fritzsch: "Drogen am Steuer sind noch nicht so gut untersucht und statistisch aufgearbeitet wie Alkohol am Steuer. Dies ist der Vielzahl von verschiedenen Drogen und den unterschiedlichen Wirkstoffen geschuldet. Es gibt noch keine wissenschaftlich gesicherten Grenzwerte, ab wann absolute Fahruntüchtigkeit bei den verschiedenen Drogen angenommen werden kann. In Zweifelsfragen ist es daher durchaus möglich, durch eine rechtliche Verteidigung die Konsequenzen für den Betroffenen abzumildern oder gänzlich zu umgehen." Da beispielsweise Cannabis eindeutig nachweisbar ist, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. In einem Strafverfahren ist aber unabhängig von dieser Nachweisbarkeit auch die Fahrtüchtigkeit ein Thema. Hier spielen dann ärztliche Gutachten eine besondere Rolle.

Es kann übrigens auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, wenn gegen Verkehrsteilnehmer wegen des Verdachts auf Rauschgiftkonsum ermittelt wird. Führerscheinfolgen sind selbst dann möglich, wenn das eigentliche Verfahren eingestellt wird.

Fritzsch: "Das Thema ist sehr komplex - neben der konkreten Empfehlung 'Finger weg vom Steuer nach Drogenkonsum' empfehlen wir im Ernstfall unbedingt Expertenrat einzuholen."

Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

E-Mail: kanzlei@blitzerblog.de

www.blitzerblog.de