Gerade am Verkehrsunfall unschuldige Autofahrer vertrauen höchst naiv auf die Angaben und Zahlungen der gegnerischen Versicherungen. Die Unfallgeschädigten wissen meist nicht, dass sie keine Rechtsschutzversicherung haben müssen, um kostenlos professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch die Kosten des eigenen Anwalts im Rahmen der berechtigten Ansprüche übernehmen.
Von dieser mangelnden Rechtskenntnis profitieren die Versicherungen. Mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen Schadenersatzleistungen erwirtschaften sie jährlich dreistellige Millionenbeträge, z. B. indem sie den Restwert des Pkw anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen.
ft fallen die Tricksereien der Versicherung aufgrund der Unwissenheit der Betroffenen überhaupt nicht auf.
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