Neue Besteuerungsverfahren ab 2017

Neue Besteuerungsverfahren ab 2017
30.01.2017210 Mal gelesen
Am 17. Juni 2016 wurde ein neues Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom Bundesrat beschlossen.

Endgültig tritt das neue Gesetz zwar erst 2022 in Kraft, einige Änderungen werden jedoch schon jetzt vorgenommen. Die Finanzämter sollen von den digitalen Technologien profitieren und durch deren Nutzung effizienter handeln können. Bereits in 2017 wird sich einiges ändern.

Damit Finanzbehörden effektiver arbeiten können, sollen die Arbeitsschritte zur Erfassung der verschiedenen Steuerfälle standardisiert werden. Die Steuerzahler werden dazu in Gruppen mit gleichen Merkmalen eingeteilt. Dies wird zukünftig vollautomatisch von einem Risikomanagementsystem (RMS) erledigt, welches die eingehenden Steuerfälle nach Prüfungsbedürftigkeit klassifiziert. Des weiteren übernimmt das RMS besonders einfache Steuerfälle sogar komplett selbst, bis hin zur Sendung des Steuerbescheids. Die Finanzbeamten prüfen diese Fälle nur persönlich, wenn der Steuerpflichtige eine Anfrage zur Überprüfung bestimmter Sachverhalte oder Rechtsfragen hat, eine andere Auffassung vertritt als die Finanzverwaltung, oder in einem dafür vorgesehenen Textfeld, die persönliche Bearbeitung beantragt.

Dem Steuerzahler selber kommt durch das neue Gesetz eine Fristverlängerung zugute. Der neue Abgabetermin für die Steuererklärung verlängert sich um 2 Monate bis zum 31. Juli des Folgejahres. Auch Steuerberatern, die die Steuererklärung ihrer Mandanten bisher zum Ende des Folgejahres einreichen mussten, wird dieselbe Fristverlängerung von 2 Monaten eingeräumt. Zudem sind Steuerberater künftig verpflichtet, die Daten ihrer Mandanten bis zu sieben Jahre lang aufzubewahren.

Rechnungen und Belege müssen in Zukunft auch nur noch auf Nachfrage eingereicht werden. Die Nachweise müssen jedoch zwei Jahre zu Hause aufbewahrt werden.

Spenden erhalten eine Sonderregelung: Spendenquittungen müssen ab 2017 überhaupt nicht mehr aufbewahrt werden, vorausgesetzt, dass der Zuwendungsempfänger die notwendigen Informationen über ein elektronisches Verfahren direkt an das Finanzamt sendet.

Wer seine Steuererklärung per Elster-Verfahren abgibt, erhält seinen Steuerbescheid, wenn er dem zustimmt, ab 2018 zudem auch online.

Fristverlängerungen werden in Zukunft jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt und müssen schriftlich begründet werden. Auch die Verspätungszuschläge fallen dementsprechend strenger aus. Wer also in einen zeitlichen Engpass zur Erledigung seiner Einkommensteuererklärung gerät, sollte sich schnell an einen Steuerberater wenden.

Steuerberater Jörg Treppner ist als Fachberater für das Gesundheitswesen spezialisiert auf die Beratung von Ärzten, Psychologen und anderen Angehörigen von Heilberufen in steuerlichen Belangen. Treppner ist Gründungspartner von AJT in Neuss.



Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/