Landgericht München II Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhaftes operatives Einlegen eines TVT-Bandes bei Blasenverschlußschwäche, LG München II, Az. 1 O 5253/10
Chronologie:
Bei der Klägerin kam es in einer Münchener Klinik im Rahmen einer Blasenoperation zu einem fehlerhaften Einsatz eines TVT-Bandes. Hierdurch traten erhebliche Gesundheitsbeschwerden ein, die auch noch anhalten. Da die Haftpflichtversicherung der Klinik außergerichtlich keine Regulierung vornehmen wollte, rieten Ciper & Coll. der Mandantin zu einer gerichtlichen Inanspruchnahme an, die zu einem erfolgreichen Abschluss führte.
Verfahren:
Das Landgericht München II hat ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, daß die fehlerhafte Lage des TVT-Bandes als solches nicht behandlungsfehlerhaft sei. Zu beanstanden ist aber, daß der Operateur die fehlerhafte Lage intraoperativ nicht erkannt und korrigiert hat. Das Gericht schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, nachdem die Klägerin eine pauschale Entschädigung im deutlich fünfstelligen Eurobereich erhalten solle. Diesen Vergleichsvorschlag nahmen beide Parteien an.
Anmerkungen:
Wird gutachterlich festgestellt, daß eine medizinische Behandlung nicht lege artis war, bietet sich in der Regel ein Vergleich an, um eine unnötige zeitaufreibende weitere Beweisaufnahme zu vermeiden. Gerade in Arzthaftungsprozessen, in denen es nicht um Millionenbeträge geht, ist der Haftpflichtversicherer durch die gerichtliche Inanspruchnahme tatsächlich häufiger dazu bereit, zu regulieren. Ob es zu dem Gerichtsverfahren allerdings überhaupt kommen musste, sei dahingestellt, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Unsere Philosophie
Kompetenz und Erfahrung
Ciper & Coll. ist seit über 20 Jahren rechtsberatend tätig. Wir gewährleisten, dass wir
aufgrund unseres Erfahrungsschatzes in den angegebenen Tätigkeitsgebieten
qualifizierte Rechtsberatung anbieten können, so dass Sie Ihre persönlichen und
unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage
stellen können.
Teamarbeit
Durch die hohe Anzahl unserer juristischen Mitarbeiter ist gewährleistet, dass sich
Entscheidungsfindungen und juristisches Know-how nicht auf eine einzelne Person
konzentrieren. Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen intensiven Austausch
in komplexen juristischen Sachverhalten untereinander, so dass Wissensweitergabe,
Austausch und Kontrolle regelmäßig zu einer konsequenten Bearbeitung im
Interesse des Mandanten führen.
Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus untereinander ein
ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis. Diese Teamfähigkeit stellt eines der
Fundamente der erfolgreichen Zusammenarbeit und Tätigkeit von Ciper & Coll. dar.
Interdisziplinarität
Wir arbeiten interdisziplinär: Das bedeutet, dass u. a. Spezialgebiete wie das
Medizinrecht nicht allein durch entsprechend ausgewiesene juristische Mitarbeiter
bearbeitet werden, sondern uns darüber hinaus zahlreiche hochqualifizierte
Fachmediziner jeglicher Fachrichtung zur Verfügung stehen, die uns in komplexen
medizinischen Sachverhalten unterstützen. Nur durch diese erzielten Kontakte der
für Ciper & Coll. tätigen Ärzte ist eine qualifizierte Mandatsbearbeitung, die über das
rein juristische hinausgeht, gewährleistet. Wir arbeiten mit zahlreichen Institutionen
und Organisationen, die gerne auf das juristische Know-how unserer Kanzlei
zurückgreifen, fruchtbar zusammen. Durch enge Kooperationen werden
Synergieeffekte geschaffen, die sowohl den Partnern, als auch der Mandantschaft
zugutekommen.
Mandatsbetreuung
Wir legen großen Wert darauf, dass sich Mandanten bei Ciper & Coll. gut
aufgehoben fühlen. Eine regelmäßige Erreichbarkeit an allen Kanzleistandorten ist
ebenso garantiert, wie eine konsequente Mandatsbearbeitung. Für persönliche
Gespräche sind Mandanten bei uns nach Terminabsprache gerne jederzeit
willkommen.
Progressivität
Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung progressiv und kontinuierlich entwickelt. Aus
einem einzigen Kanzleistandort mit zwei tätigen Rechtsanwälten hat sich rasch eine
überörtliche grenzüberschreitende Kanzlei entwickelt. Die Zulässigkeit Zweigstellen
zu gründen bietet Ciper & Coll. die Möglichkeit, die progressive Entwicklung weiter
fortzuführen und daher bundesweit flächendeckend anwaltliche Dienstleistung
anbieten zu können.
Erfolg
Nicht zuletzt geben uns unser Erfolg in der Mandatsbearbeitung und unsere Prozessstatistik recht. Auf mögliche Prozess- und Kostenrisiken weisen wir generell ohne Ausnahme hin.