Brandenburgisches Oberlandesgericht Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Sectio bei festgestellter Makrosomie des Ungeborenen, OLG Brandenburg, Az. 12 U 197/08
Chronologie:
Die Klägerin kam als Diabetikerin Typ I in die geburtshilfliche Betreuung des Klinikums der Beklagten. Trotz der Risikokonstellation (Diabetes der Mutter, Makrosomie des Ungeborenen), entschlossen sich die Ärzte zur Vornahme einer vaginalen Entbindung. Nach einem spontanen Blasensprung nahm die Klinik die Schwangere in den Kreissaal auf, wo es zu einem Geburtsstillstand kam. Eine notwendige Sectio leiteten die Ärzte behandlungsfehlerhaft zu spät ein. Das Kind verstarb in der Folge aufgrund schwerer perinataler Asphyxie.
Verfahren:
Zunächst war mit dem Vorfall das Landgericht Potsdam involviert. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht schlossen die Parteien auf Anregung des Senats einen Vergleich, wonach der Klägerin eine pauschale Entschädigung gezahlt werden solle. Die Gesamtansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Verspätet vorgenommene Schnittentbindungen bilden im Bereich des Geburtsschadenrechtes eine oftmals mit erheblichen Konsequenzen verbundene Konstellation. Hierdurch kommt es bei den Ungeborenen zu Sauerstoffunterversorgungen, die mit schweren oder schwersten Gesundheitsschäden in körperlicher und geistiger Hinsicht verbunden sein können. Die zugesprochenen Schmerzensgelder für derartige Schäden, die zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit der Betroffenen führen, liegen bundesweit bei bis zu 600.000,- Euro. Die materiellen Schadenersatzansprüche machen sodann nochmals ein Vielfaches davon aus, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Unsere Philosophie
Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft
Ciper & Coll. verstehen sich NICHT als erbitterter und aggressiver Gegner der
Ärzteschaft, sondern - ganz im Gegenteil - machen wir mit unserer Mitgliedschaft im
Verein "Aktionsbündnis Patientensicherheit" deutlich, dass wir an einer Verbesserung
des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind.
Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten
Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben
Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich.
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen
führen.
Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten
schwerstmedizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern!
Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen (s. unsere Prozesserfolge) nicht
nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind
Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten.
Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und
konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen
vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche
Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.
Kompetenz und Erfahrung
Ciper & Coll. ist seit über 20 Jahren rechtsberatend tätig. Wir gewährleisten, dass wir
aufgrund unseres Erfahrungsschatzes in den angegebenen Tätigkeitsgebieten
qualifizierte Rechtsberatung anbieten können, so dass Sie Ihre persönlichen und
unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage
stellen können.
Teamarbeit
Durch die hohe Anzahl unserer juristischen Mitarbeiter ist gewährleistet, dass sich
Entscheidungsfindungen und juristisches Know-how nicht auf eine einzelne Person
konzentrieren. Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen intensiven Austausch
in komplexen juristischen Sachverhalten untereinander, so dass Wissensweitergabe,
Austausch und Kontrolle regelmäßig zu einer konsequenten Bearbeitung im
Interesse des Mandanten führen.
Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus untereinander ein
ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis. Diese Teamfähigkeit stellt eines der
Fundamente der erfolgreichen Zusammenarbeit und Tätigkeit von Ciper & Coll. dar.
Interdisziplinarität
Wir arbeiten interdisziplinär: Das bedeutet, dass u. a. Spezialgebiete wie das
Medizinrecht nicht allein durch entsprechend ausgewiesene juristische Mitarbeiter
bearbeitet werden, sondern uns darüber hinaus zahlreiche hochqualifizierte
Fachmediziner jeglicher Fachrichtung zur Verfügung stehen, die uns in komplexen
medizinischen Sachverhalten unterstützen. Nur durch diese erzielten Kontakte der
für Ciper & Coll. tätigen Ärzte ist eine qualifizierte Mandatsbearbeitung, die über das
rein juristische hinausgeht, gewährleistet. Wir arbeiten mit zahlreichen Institutionen
und Organisationen, die gerne auf das juristische Know-how unserer Kanzlei
zurückgreifen, fruchtbar zusammen. Durch enge Kooperationen werden
Synergieeffekte geschaffen, die sowohl den Partnern, als auch der Mandantschaft
zugutekommen.
Mandatsbetreuung
Wir legen großen Wert darauf, dass sich Mandanten bei Ciper & Coll. gut
aufgehoben fühlen. Eine regelmäßige Erreichbarkeit an allen Kanzleistandorten ist
ebenso garantiert, wie eine konsequente Mandatsbearbeitung. Für persönliche
Gespräche sind Mandanten bei uns nach Terminabsprache gerne jederzeit
willkommen.
Progressivität
Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung progressiv und kontinuierlich entwickelt. Aus
einem einzigen Kanzleistandort mit zwei tätigen Rechtsanwälten hat sich rasch eine
überörtliche grenzüberschreitende Kanzlei entwickelt. Die Zulässigkeit Zweigstellen
zu gründen bietet Ciper & Coll. die Möglichkeit, die progressive Entwicklung weiter
fortzuführen und daher bundesweit flächendeckend anwaltliche Dienstleistung
anbieten zu können.
Erfolg
Nicht zuletzt geben uns unser Erfolg in der Mandatsbearbeitung und unsere
Prozessstatistik recht. Auf mögliche Prozess- und Kostenrisiken weisen wir generell
ohne Ausnahme hin.