Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Prozesserfolg nach Behandlungsfehler vor dem OLG Zweibrücken

Arzthaftung Behandlungsfehler
17.11.2017 24 Mal gelesen
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken vom 15.11.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Skapholunäre Dissoziation mit Ausbildung eines SLAC-Wrist Stadium III, 20.000,- Euro, OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 8/17

 

Chronologie:
Der Kläger stellte sich nach einem Arbeitsunfall in 2012 in der Notfallambulanz der Beklagten vor. Dort wurde nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung eine Bizepssehnenruptur rechts diagnostiziert und behandelt. Postoperativ stellten sich beim Kläger Beschwerden ein. Es war eine weitere Operation erforderlich, im Rahmen derer eine Bandersatzplastik mit Teilversteifung des Handgelenks und einer Teilarthrodese erfolgte.

Verfahren:
Mit dem Vorfall hatte sich zuvor bereits das Landgericht Frankenthal (Az. 4 O 517/15) befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Das OLG Zweibrücken ließ keine Zweifel darüber aufkommen, dass keine Befunderhebung durch die Behandlerseite erfolgt sei und schlug den Parteien einen Vergleich über 20.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es macht in Arzthaftungsprozessen häufig für die Patientenseite Sinn, gegen ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz in Berufung zu gehen. Oft halten Arzthaftungssenate der Oberlandesgerichte die landgerichtlichen Entscheidungen nicht für ausreichend und es gelingt dem Patienten, mit Hilfe qualifizierter anwaltlicher Vertretung, doch noch zu einem Erfolg zu kommen, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

 

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.