Landgericht Stralsund vom 25.10.2017 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Tod nach unterlassener histologischer Abklärung eines Adnextumors, 35.000,- Euro; LG Stralsund, Az.: 6 O 130/14
Chronologie:
Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin begab sich wegen postmenopausaler Blutungen in die Praxis der Beklagten zu 2). Diese verwies sie zwecks Entfernung beider Eierstöcke in die Klinik der Beklagten zu 1), wo keine Gewebeprobe entnommen wurde. Über Monate hinweg verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Patientin. Erst fast ein Jahr später wurde sodann ein fortgeschrittenes Ovarialkarzinom diagnostiziert. Kurze Zeit später verstarb die Patientin.
Verfahren:
Das Landgericht Stralsund hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige bemängelte insbesondere fehlende Abklärungen und Befunderhebungen, woraufhin die Parteien einen Widerrufsvergleich über eine pauschale Summe von 35.000,- Euro abschlossen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Verfahren wurde durch den legitimierten Rechtsnachfolger der Patientin, ihren Sohn betrieben. Verspätete Tumordiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich der Arzthaftung dar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:
1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.
2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.
3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.
4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.
5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.