Verdachtsanhörung: Fristverlängerung bei Überlastung des Anwalts?

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19.09.202320 Mal gelesen
Verdachtsanhörung: dreiwöchige Fristverlängerung wegen behaupteter Überlastung des Arbeitnehmeranwalts?

Typischer Fall

Auf Arbeitgeberseite entsteht der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer in den Vorwochen seine Arbeitszeit diverse Male falsch aufgezeichnet hat. Es wird umgehend begonnen, den Sachverhalt aufzuklären und eine etwaige (außerordentliche) Verdachtskündigung vorzubereiten. Hierzu wird bereits nach drei Tagen dem Arbeitnehmer eine schriftliche Verdachtsanhörung übermittelt.

 

Eile ist geboten, da eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab hinreichender Kenntnis von den Kündigungsgründen erklärt werden kann (§ 626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB), andernfalls ist sie unwirksam. Der Lauf der Frist wird nur durch in gebotener Eile durchgeführte Aufklärung gehemmt.

 

„Ungewöhnliche“ Reaktion

Am Tag nach der Übermittlung der Verdachtsanhörung zeigt ein Rechtsanwalt die Vertretung des Arbeitnehmers an und teilt mit: „Die in Ihrem Schreiben erhobenen Vorwürfe müssen geprüft werden. Hierzu ist ein weiteres Gespräch mit meinem Mandanten erforderlich. Dieses kann aufgrund meiner derzeitigen erheblichen Arbeitsbelastung erst in der XX. KW erfolgen. Ich bitte daher um Verlängerung der mit Ihrem Schreiben gesetzten Frist um drei Wochen.“

 

Ist das dem Arbeitnehmer gefahrlos möglich? Wie kann/soll der Arbeitgeber damit umgehen?

 

Der nachfolgend verlinkte Beitrag geht der Frage nach, wie Arbeitgeber auf ein im Rahmen der Verdachtsanhörung gestelltes Fristverlängerungsersuchen des Arbeitnehmers reagieren können/sollten, das nur mit der behaupteten Arbeitsüberlastung seines Rechtsanwalts begründet wird.

 

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