Krankschreibung: Was darf ich tun und was nicht?

Krankschreibung
06.03.2023746 Mal gelesen
Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, stellt sich oft die Frage, welches Verhalten während der Zeit der Krankschreibung erlaubt ist.

Zudem wissen viele Arbeitnehmer nicht genau darüber Bescheid, welche Rechte und Pflichten aus einer Arbeitsunfähigkeit resultieren. Im folgenden Rechtstipp informieren wir darüber, welche Aktivitäten als krankgeschriebener Arbeitnehmer erlaubt sind und welche lieber unterlassen werden sollten.

Wann muss ich mich bei meinem Chef krankmelden?

Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit ohne konkrete Nennung des Grundes unverzüglich mitzuteilen. Dabei sollte auch angegeben werden, wann ein Arztbesuch geplant ist und wie lange man voraussichtlich der Arbeit fernbleiben wird. Als Faustformel wird genannt, dass die Krankmeldung bis eine Stunde nach Arbeitsbeginn telefonisch oder - sofern dies im Unternehmen gleichermaßen üblich ist - per E-Mail erfolgen sollte. Unterlässt der Arbeitnehmer die Krankmeldung bei seinem Arbeitgeber, kann ggf. das Gehalt für diesen Tag entfallen oder eine Abmahnung wegen "unentschuldigten Fehlens" erteilt werden.

Arbeitsunfähig durch Krankheit - Alles zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage an, so muss der Arbeitnehmer grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung einholen. Soweit es vereinbart worden ist, kann er jedoch bereits am ersten Krankheitstag zur Einholung einer ärztlichen Krankschreibung verpflichtet werden. Bisher musste die AU als Original vom Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer allerdings nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen hat der Arbeitgeber die elektronische AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abzurufen. Dabei werden ihm von der Krankenkasse in der Regel das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung sowie Angaben zu einem möglichen Unfall oder dessen Folgen gemeldet.

Ist durch den Arzt Bettruhe verschrieben worden, sollte diese eingehalten werden. Da dies jedoch in den wenigsten Fällen geschieht, fragen sich viele Arbeitnehmer, was während einer Krankschreibungerlaubt ist. Eine feste Regel gibt es nicht - es kommt immer auf den Einzelfall an. Rechtlich verpflichtend ist lediglich, dass sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer "genesungsförderlich" verhält. Dies soll garantieren, dass seine Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederhergestellt wird. Was jedoch unter den Begriff fällt, ist individuell festzustellen und hängt von der Art und Intensität der Krankheit ab. Problematisch sind genesungswidrige Tätigkeiten, die offensichtlich nicht zur Besserung des Gesundheitszustandes beitragen. Typische Beispiele dafür sind die Missachtung ärztlicher Empfehlungen, Alkoholkonsum und Partybesuche während der Zeit der Krankschreibung. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Pflicht genesungsfördernden Verhaltens, droht eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

Darf man während einer Krankschreibung Sport treiben, essen gehen oder das Kino besuchen?

Was im Einzelfall erlaubt ist, steht in Verbindung zum konkreten Krankheitsbild. Der Krankgeschriebene sollte also sein Verhalten seiner Krankheit anpassen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise Fieber, sollte er auf lange Spaziergänge im Regen verzichten. Bei Rückenproblemen wiederum ist es empfehlenswert, Gartenarbeit zu vermeiden.

Demgegenüber stellen das Steuern eines Kraftfahrzeugs sowie das kurze Verlassen des Hauses, um einkaufen zu gehen oftmals legitime Handlungen dar, die die Genesung nicht hemmen. Auch der Besuch eines Restaurants oder Kinos wird häufig geduldet. Bei sportlichen Aktivitäten kommt es auf die Sportart und die Intensität der Ausführung an - es ist jedenfalls vorteilhaft, sich eine ärztlicheErlaubnis dafür einzuholen. Je nach Situation und Erkrankung vermag selbst eine Reise die Genesung zu fördern. Auch bei solchen Ortswechseln leuchtet es ein, den Arzt um eine schriftliche Genehmigung zu bitten. Was im Einzelnen erlaubt ist, entscheidet im Streitfall letzten Endes das Gericht.

Abmahnung und Kündigung: Die Arbeitsunfähigkeit und ihre Probleme im Arbeitsrecht

Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben und unternimmt Aktivitäten, die genesungswidrig sind, kann er abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Da der Arbeitgeber nur in seltenen Fällen (wie z.B. bei ansteckenden Krankheiten) über die Diagnose der Krankheit informiert werden muss und die Art der Erkrankung somit nicht unbedingt kennt, kann es zum Streit kommen, wenn der Arbeitnehmer bei Unternehmungen von Kollegen oder Vorgesetzten beobachtet wird. Erhält der Arbeitnehmer dann eine Abmahnung oder Kündigung, sollte er sich schnellstmöglich an einen fachlich versierten Anwalt wenden. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Junker kennt Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und setzt sie juristisch korrekt durch. Kontaktieren Sie uns gerne über die unverbindliche Online-Beratung oder rufen Sie uns direkt an.