Ukrainische Flüchtlinge einstellen und aufnehmen - Jetzt Helfen!

Ukraine Flüchtlinge Einstellen und beschäftigen | Hilfe und Asyl
14.04.2022278 Mal gelesen
Möchten Sie Flüchtlinge aus der Ukraine in Ihren Betrieben einstellen? Geflüchteten einen Arbeitsplatz anbieten: Das müssen Sie beim Asylrecht beachten!

Die Europäische Union, darunter Deutschland, nimmt zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine auf und benötigt Ihre Hilfe.

Seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mussten hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer flüchten. Die EU-Mitgliedstaaten helfen mit Sach- und Geldspenden sowie Wohnraum und Arbeit. Dabei zählt jede Hilfe, die angeboten werden kann.

Die Zahl der bisher aus der Ukraine geflüchteten Menschen wird vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) auf rund 4 Millionen geschätzt. Der Großteil von ihnen ist bereits in den direkten Nachbarländern Ungarn, Tschechien, Moldau, Polen, Slowakei und Rumänien untergekommen.

Da in der EU keine Grenzkontrollen stattfinden, ist es schwer zu sagen, wie viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Im gesamten Schengenraum dürfen sich die ukrainischen Geflüchteten 90 Tage unregistriert aufhalten. Sobald sie sich registrieren, bekommen sie Sozialunterstützung und eine Krankenversicherung. Nach einem Aufenthalt in Deutschland von 3 Monaten müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. 

 

Hilfe für die Flüchtlinge - Wo Sie sich melden können

Der Empfang der ukrainischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland findet in Berlin, Cottbus, Frankfurt an der Oder und Hannover statt. Die Verteilung der Geflüchteten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zunächst werden die Menschen in den Bundesländern, dann in den Landkreisen und zuletzt in den einzelnen Kommunen verteilt und untergebracht.

 

Sie können sich an Ihre Kommune wenden, wenn Sie Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen möchten. Die Kreis- oder Stadtverwaltung kann Ihnen sagen, wer dafür zuständig ist. In den meisten Fällen ist die zuständige Behörde das Sozialamt des Landkreises oder der Stadt.

 

Es kann sein, dass die Behörden in Ihrer Umgebung nicht die Kapazitäten haben, um sich neben den Sammelunterkünften noch um die privaten zu kümmern. In solchen Fällen können hier https://unterkunft-ukraine.de eine Wohnung oder hier https://zusammenleben-willkommen.de ein WG Zimmer für mindestens ein Jahr zur Verfügung stellen.

 

Verfügbarkeit einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete

Niemand hofft auf einen langen Krieg, aber leider muss man sich dennoch darauf einstellen. Viele Flüchtlinge sind durch die BMI-VO vom 07.03.2022 (siehe Quellen) von dem Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit.

 

Durch die Artikel 4 und 6 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20.07.2001 (siehe Quellen) und § 24 Abs. 1 AufenthG kann allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für grundsätzlich 1 Jahr erteilt werden. Sie kann sich 2 Mal automatisch um 6 Monate verlängern, wenn der Rat keine Beendigung beschließt. Laut BMI sollen die Erlaubnisse direkt für 2 Jahre ausgestellt werden und per Ratsbeschluss kann eine Erlaubnis auf 3 Jahre insgesamt verlängert werden. Der Antrag nach § 24 AufenthG ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

 

Natürlich sind auch kurzfristige Unterkünfte immer sehr gerne gesehen, also bieten Sie bitte an, was und für wie lange Sie können! Jede Hilfe zählt! 

 

Bedenken Sie auch, dass wenn Sie selbst zur Miete wohnen, Sie ihren Vermieter ab einem Zeitraum von 6-8 Wochen um Erlaubnis bitten (außer bei engen Familienangehörigen) und die Wohnzeit, vordergründig bei kostenloser Unterkunft, schriftlich festhalten sollten. 

 

Unterstützung vom Staat für die Kosten der Unterkunft 

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht für die meisten der aus der Ukraine geflüchteten Menschen Sozialleistungen vor, von welchen Sie Miete bekommen können. Unterkunftskosten und Heizkosten können auch in bestimmten Sätzen von den Kommunen übernommen werden. Diese haben allerdings Vorgaben zur Größe der Wohnung bzw. des Zimmers und den Kosten.

 

Privatrechtliche Mietverträge mit den Flüchtlingen selbst können auch abgeschlossen werden, damit das Amt im Rahmen der Sozialleistungen eine Miete entrichten kann. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozial- oder Wohnungsamt.

 

Bedenken Sie bitte, dass zunächst eventuell hohe Kosten bei Ihnen für die Wohnraumüberlassung anfallen können, die Sie unter Umständen nicht steuerlich absetzen können!

 

Bedenken Sie auch, dass es Unterschiede gibt, ob Sie Personen aufnehmen, die an einem Ort bereits registriert sind, eine Aufenthaltserlaubnis haben, Sozialleistungen brauchen - und ob Sie Miete für Ihre Unterkunft erwarten. Informieren Sie sich dazu bei den entsprechend zuständigen Behörden!

 

Informationen für Arbeitgeber, die ukrainische Flüchtlinge einstellen möchten

Momentan dürfen die ukrainischen Flüchtlinge visumsfrei in Deutschland einreisen. Sie dürfen allerdings keiner Arbeit während des visumsfreien Aufenthalts nachgehen. Es gibt jedoch die Fiktionsbescheinigung nach § 24 AufenthG, die übergangsweise erteilt wird.

Diese Bescheinigung und auch die spätere Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG berechtigt die Geflüchteten, jeder selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen, § 24 Abs. 6 AufenthG i.V.m. Art. 12 RL 2001/55 EG.

Wenn Sie Kontakt zu den Flüchtlingen aufnehmen möchten, dann tun Sie das am besten über die Stadtverwaltung oder den Landkreis. Fragen Sie nach, wo die Flüchtlinge untergebracht werden und dann können Sie Kontakt mit dem Betreiber der Unterkunft aufnehmen. Wenn Sie ein lokales Unternehmen haben, können sie auch Flyer mit Jobangeboten in russischer, ukrainischer oder englischer Sprache verteilen. Außerdem können Sie den örtlichen Integrationsbeauftragten, das örtliche Ausländeramt oder die Meldebehörde fragen, ob Sie und Ihr Unternehmen die Geflüchteten mit einer Beschäftigung unterstützen können. Sie können ebenfalls mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten oder der örtlichen IHK oder Handwerkskammer und nach dem aktuellen Sachstand fragen.

 

Haben Sie Fragen?

Falls Sie Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnehmen oder einstellen möchten und Hilfe benötigen, schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei unter der 04202 63 83 70 an. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

 

Quellen

https://www.mdr.de/brisant/fluechtlinge-ukraine-aufnehmen-102.html 

 

https://www.proasyl.de/news/gefluechtete-aus-der-ukraine-privat-aufnehmen-tipps-und-hinweise/ 

 

https://unterkunft-ukraine.de 

 

https://zusammenleben-willkommen.de 

 

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/content/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/BAnz AT 08.03.2022 V1.pdf?inline 

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001L0055&from=DE 

 

https://www.proasyl.de/news/ratsbeschluss-schneller-schutz-fuer-fluechtlinge-aus-der-ukraine/ 

 

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ukraine-fluechtlinge-privat-bei-sich-zuhause-aufnehmen-das-ist-zu-beachten,SzO6dls 

 

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39082_Dürfen_ukrainische_Flüchtlinge_in_Deutschland_arbeiten 

 

https://life-in-germany.de/fluechtlinge-ukraine-einstellen/ 

 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht/ukraine-fluechtlinge-einstellen