Scheinselbstständigkeit in der Arztpraxis

Arbeit Betrieb
08.08.20101516 Mal gelesen
Die Sozialversicherung steckt in der Dauerkrise. Eine Reform jagt die andere. Die Renten sind (angeblich) nicht mehr sicher. Das Gesundheitssystem gilt als zu teuer. Die Kassen sind leer. Die Sozialversicherungsträger nutzen alle denkbaren Möglichkeiten aus, Beiträge zu vereinnahmen.

Ihre Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten wurden in den letzten Jahren ständig erweitert. Sie sind aber noch längst nicht ausgeschöpft. Zu beobachten ist ein zunehmend schärferes Vorgehen der Prüfer. Selbständig Tätige werden mitunter auch gegen erhebliche rechtliche Bedenken zu abhängig Beschäftigten erklärt. Beitragsbescheide sind sofort vollziehbar. Widersprüche und Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Beiträge müssen also sofort gezahlt werden, die rechtliche Klärung erfolgt (Jahre) später. Ist der Einsatz freier Mitarbeiter ein finanzielles Spiel mit dem Feuer?

 In einem Aufsatz für das Deutsche Ärzteblatt hat der Verfasser zu einigen typischen sozialversicherungsrechtlichen Problemen Stellung genommen. Sie finden den Artikel in der Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts, Supplement Praxis 2/2010

 

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