LAG Rhld.-Pfalz: Firmengelder müssen sorgsam behandelt werden - RA Sagsöz, Bonn

Arbeit Betrieb
10.05.2010679 Mal gelesen

 Einem Restaurantleiter obliegt u.a. auch die Pflicht, Firmengelder ordnungsgemäß zu behandeln. Dies ist nicht der Fall, wenn Tageseinnahmen nicht zeitnah zur Bank gebracht werden und die Gelder nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt und aufbewahrt werden. Wird der Schlüssel zum Innentresor im Außentresor deponiert, so liegt ein grob vertragswidriges Verhalten vor, da die im Innentresor befindlichen Geldkassetten mit den Tageseinnahmen einer ganz erheblichen Diebstahlsgefahr aussetzt werden. Dies zerstört die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauensgrundlage irreparabel und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.

LAG Rheinland-Pfalz, 15.9.2009 - Az: 3 Sa 287/09