Das Inaussichtstellen einer (außerordentlichen) Kündigung durch Vorgesetzte kann einen Arbeitsnehmer, der daraufhin einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, je nach den Umständen des Einzelfalls auch dann zur Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung berechtigen, wenn die Vorgesetzten ersichtlich nicht selbst kündigungsberechtigt waren (Urteil das Bundesarbeitsgerichtes vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05).
08.08.2006
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