Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag bei (Mantel-)Tarifvertragsbindung der Beteiligten

Arbeit Betrieb
24.07.2006738 Mal gelesen

Eine arbeitsvertragliche Klausel, die einen unter anderem vom Arbeitgeber als Tarifvertragspartei abgeschlossenen Manteltarifvertrag in Bezug nimmt, erfasst jedenfalls auch dann einen vom Arbeitgeber mit derselben Gewerkschaft abgeschlossenen Sanierungstarifvertrag, wenn die Parteien die Verweisungsklausel ausdrücklich als Gleichstellung nichttarifgebundener Arbeitnehmer verstanden haben und während ihres Arbeitsverhältnisses auch andere Tarifverträge als den im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannten Manteltarifvertrag angewandt haben. Umfasst eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel zwei Tarifverträge, ist durch Auslegung des Arbeitsvertrags festzustellen, welcher der beiden Tarifverträge Anwendung findet. In der Regel ist dies der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehende Tarifvertrag.

Urt. v. 14.12.2005 BAG - 10 AZR 296/05