Wann sind Franchisenehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig?

Arbeit Betrieb
10.12.20091000 Mal gelesen
Der sozialversicherungsrechtliche Status von Franchisenehmern beschäftigt jetzt auch die Gerichte.

Das Bundessozialgericht hat am 04.11.2009 u.a. über die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.04.2008 entschieden, welches für die Betreiberin eines Backshops einer Bäckereikette entschieden hatte, dass diese in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sei. Der Rentenversicherungsträger hatte im Rahmen einer Statusklärung zunächst entschieden, dass die Tätigkeit der Backshop-Betreiberin eine selbständige Tätigkeit sei, stellte anschließend jedoch die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fest und forderte Beiträge nach.

Die Revision der Klägerin blieb vor dem Bundessozialgericht erfolglos. In der Pressemitteilung vom 05.11.2009 heisst es:

"Zu Recht hat die Beklagte festgestellt, dass die Klägerin von Dezember 2002 bis November 2003 als selbstständig Tätige in der Rentenversicherung versicherungspflichtig war. In dieser Zeit war sie nur für einen Auftraggeber, nämlich den Franchisegeber tätig. Aufgrund des mit diesem abgeschlossenen "Partner- und Systemvertrags" verkaufte sie von diesem gelieferte Waren im eigenen Namen in einem vom Franchisegeber zur Verfügung gestellten Ladenlokal. Im Rahmen eines solchen Vertriebs- oder Franchisesystems, bei dem der Franchisenehmer für den Franchisegeber tätig wird, seinerseits aber selbstständig ist, ist der Franchisegeber in der Regel der einzige Auftraggeber. Der Franchisenehmer ist vom Franchisegeber wirtschaftlich abhängig. Damit liegt genau die Situation vor, die für die Versicherungspflicht der Selbstständigen vorausgesetzt wird. Die Versicherungspflicht entfällt allerdings dann, wenn der Franchisenehmer, dh hier die Klägerin, selbst wiederum zumindest einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Dies war bei der Klägerin im hier streitigen Zeitraum nicht der Fall."

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