Bundesarbeitsgericht: Revision im "1,30 Kassenbon-Fall" zulässig

Arbeit Betrieb
29.07.20092216 Mal gelesen

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Beschluß vom 28.07.2009, Az. 3 AZN 224/09, die Revision in dem durch die Medien bekannt gewordenenen 1,33 € Kassenbon-Fall zugelassen.

 

Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes:

Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, und zwar bezüglich der durch das Bundesarbeitsgericht noch nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden kann.


Dieser Beschluss ist zu begrüßen und der Ausgang des Revisionsverfahrens kann mit Spannung erwartet werden. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass vereinzelte erstinstanzliche Arbeitsgerichte inzwischen dazu übergegangen sind, eine (vermeintliche) Unterschlagung zum Nachteil des Arbeitgebers quasi als "Freifahrschein" zur Begründung einer außerordentlichen Kündigung anzusehen, ohne die Gesamtumstände (z.B. Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tat, Betriebszugehörigkeit, Wert der Gegenstände) zu würdigen.