E-Mail-Überwachung durch Arbeitgeber

Arbeit Betrieb
13.05.2016299 Mal gelesen
Wann zw. unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber das E-Mail-Konto eines Mitarbeiters überwachen.
 

In Arbeitsverträgen ist häufig geregelt, dass die Nutzung eines E-Mail-Accounts, der zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten zur Verfügung gestellt wird, für private Zwecke untersagt ist.

 

Jüngst hat hierzu der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Urteil vom 12.01.2016) entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, einen solchen E-Mail-Account zu überwachen, wenn begründete Verdachtsmomente bestehen, dass der Mitarbeiter diesen Account entgegen den arbeitsvertraglichen Vorschriften auch für private Zwecke nutzt.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar grundsätzlich ausgeführt, dass eine solche Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen darstellen könnte. Im Rahmen der Güterabwägung ergebe sich jedoch, dass die Interessen des Arbeitgebers in einem solchen Fall überwiegen - der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit ihren Arbeitsaufträgen nachgehen und nicht private Interessen verfolgen. Das Gericht hat weiter ausgeführt, dass die Überwachung nur auf den nötigen Umfang beschränkt werden darf, insbesondere darf der Arbeitgeber keine Details aus diesen privaten Mails in irgendeiner Form nutzen.

 

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Rechtsanwalt Volker Nann

 

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