Müssen Arbeitnehmer ihre Berufskleidung selbst finanzieren?

Müssen Arbeitnehmer ihre Berufskleidung selbst finanzieren?
21.12.2015264 Mal gelesen
Kosten für Berufskleidung müssen nicht immer selbst übernommen werden. Wer beispielsweise gesetzlich dazu verpflichtet ist, bestimmte Schutzkleidung zu tragen, kann von seinem Arbeitgeber u.a. die Kostenübernahme für Laborkittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Helme verlangen.

Die Anordnung zum Tragen von Berufskleidung kann aus den verschiedensten Gründen erfolgen. So hat die Arbeitskleidung in Großküchen oder im Pflegebereich oftmals hygienische Gründe. In manchen Unternehmen wird Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter gelegt. In wieder anderen Firmen ist das Tragen spezieller Schutzkleidung aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben.

Erfüllt die Arbeitskleidung keine Schutzfunktion und kann sie theoretisch auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden, müssen Arbeitnehmer ihre Berufskleidung häufig selbst bezahlen. Allerdings kann der Kostenaufwand für jene Berufskleidung, die nicht privat verwendet werden kann, zumindest steuerlich geltend gemacht werden.

Auch müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Kosten für die vorgeschriebene Arbeitskleidung in einem vernünftigen Verhältnis zum Gehalt stehen!

Wer allerdings gesetzlich verpflichtet ist, während seiner Arbeit eine bestimmte Schutzkleidung zu tragen, kann von seinem Arbeitgeber durchaus verlangen, dass dieser auch die Kosten dafür übernimmt. So sehen die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass Arbeitnehmer bei bestimmten Tätigkeiten beispielsweise Arbeitskleidung zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder vor außergewöhnlicher Verschmutzung tragen müssen.

Auch die Kosten für die Reinigung der Schutzkleidung, für mögliche Reparaturen sowie für nötigen Ersatz müssen in diesen Fällen vom Arbeitgeber getragen werden. Nur in absoluten Ausnahmen kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Übernahme eines Teils der Kosten für seine Schutzkleidung verlangen - und zwar dann, wenn die Schutzfunktion über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht und der Arbeitnehmer davon einen persönlichen Vorteil hat.

Achtung: Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen eine Klausel verwenden, die die Mitarbeiter zur Kostenübernahme ihrer Schutzkleidung verpflichtet. Solche Klauseln sind fast immer unwirksam!

Wer hingegen freiwillig Schutzkleidung trägt, um seine eigene private Kleidung zu schonen, hat keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

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