Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt worden? Dann handeln Sie umgehend!

Sind Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt worden? Dann handeln Sie umgehend!
15.12.2015166 Mal gelesen
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist in vielen Fällen nur der erste Schritt in Richtung Kündigung. Arbeitgeber können Arbeitnehmern in aller Regel nämlich nur dann wirksam kündigen, wenn sie diese zuvor entsprechend abgemahnt haben. Reichen Sie daher rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage ein!

Arbeitsrechtliche Abmahnungen haben immer eine sogenannte Rüge- und Warnfunktion. Sie werden für gewöhnlich ausgesprochen, wenn Angestellte gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Das kann zum Beispiel ständiges Zuspätkommen am Arbeitsplatz sein oder auch die Erledigung privater Dinge während der Arbeitszeit.

Eine Abmahnung soll dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, sein Verhalten am Arbeitsplatz künftig zum besseren zu ändern.

Achtung: Häufig folgt einer derartigen Abmahnung aber auch die verhaltensbedingte Kündigung! Arbeitgeber können einen Angestellten nämlich in aller Regel erst dann wirksam kündigen, wenn sie diesen zuvor entsprechend abgemahnt haben.

Wer eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte also sehr wachsam sein und schnellstmöglich juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Anwalt kann Sie umfassend über die Möglichkeiten des Kündigungsschutzes beraten - bevor Sie in soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten abrutschen!

Lassen Sie zum Beispiel juristisch prüfen, ob Sie sich gegen die arbeitsrechtliche Abmahnung wehren können. So haben Sie u.a. das Recht auf eine Gegendarstellung, wenn Ihr Arbeitgeber falsche Tatsachen über Sie behauptet. Bei nicht nachweisbaren Tatsachenbehauptungen oder wenn das Verhalten arbeitsrechtlich nicht hätte abgemahnt werden können, haben Sie auch einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich mittels Klageverfahren durchgesetzt werden.

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten, die Sie als abgemahnter Arbeitnehmer haben und überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung! Vor allem dann, wenn Sie weiter in Ihrem Unternehmen bleiben und das Arbeitsverhältnis nicht unnötig weiter belasten wollen, holen Sie sich juristischen Beistand!

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.