Sonderzahlung Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch?

Sonderzahlung Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch?
13.12.2015141 Mal gelesen
Ob Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, können Sie in vielen Fällen bereits Ihrem Arbeitsvertrag, möglicherweise auch dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung entnehmen. Zusätzlich gibt es noch Sonderfälle wie zum Beispiel die sogenannte "betriebliche Übung".

Jedes Jahr wird es zur Weihnachtszeit hin spannend: Überweist der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Lohn das begehrte Weihnachtsgeld oder geht man ohne die Sonderzahlung in den Weihnachtsurlaub?

Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer erhält in Deutschland Weihnachtsgeld. Je nach Bundesland und Berufssparte wird es in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt.

In vielen Fällen enthält bereits der Arbeitsvertrag eine Regelung, ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld gewährleistet wird. Meist ist ein Pauschalbetrag vereinbart oder aber ein prozentualer Anteil des monatlichen Lohns.

Wenn in Ihrem Vertrag zwar ein Weihnachtsgeld, aber keine Angabe zur Höhe festgelegt ist, kann Ihr Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden, was er Ihnen zum Jahresende zahlen möchte.

Achtung: Häufig integrieren Arbeitgeber eine sogenannte Freiwilligkeitsvorbehaltsklausel in den Arbeitsvertrag. Diese verhindert, dass Ihrerseits ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Weihnachtsgeld-Leistungen entsteht.

Auch dann, wenn ein Arbeitgeber ohne vertragliche Basis Weihnachtsgeld überweist, kann er seine Angestellten immer darauf hinweisen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Diese Maßnahme verhindert das Entstehen einer sogenannten betrieblichen Übung. Von einer betrieblichen Übung wird dann gesprochen, wenn ein Arbeitgeber mindestens dreimal in Folge Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt überwiesen hat. Dieses Verhalten kann nämlich einen Anspruch auf die Sonderzahlung begründen!

Wichtig: Zahlt Ihr Chef in seinem Unternehmen allen Vollzeitbeschäftigten Weihnachtsgeld, haben Sie auch als Teilzeitkraft oder Minijobber Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung.

Unter Umständen kann sogar dann noch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen, wenn Sie im Laufe eines Jahres ihren Arbeitgeber gewechselt haben. Hier kommt es aber stark auf den konkreten Einzelfall und auf den beabsichtigten Charakter der Weihnachtsgeldzahlung an.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei! Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte sind im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig und werden Ihren Einzelfall umfassend prüfen.

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