Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
04.12.2015145 Mal gelesen
Zahlt der Chef dieses Jahr Weihnachtsgeld oder geht man ohne die Sonderzahlung in die Weihnachtsferien? Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich unter Umständen aus dem eigenen Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder auch aus betrieblicher Übung ergeben.

In Deutschland bekommt mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer am Jahresende das begehrte Weihnachtsgeld überwiesen. Dieses wird - abhängig von der Region und der Berufssparte - in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt.

Ob auch Sie einen Anspruch auf die beliebte Sonderzahlung haben, können Sie in vielen Fällen schon Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Hier befindet sich in der Regel eine klare Vereinbarung, ob und in welcher Höhe ein etwaiges Weihnachtsgeld gewährleistet wird. Meist wird entweder ein vorher festgelegter Pauschalbetrag gezahlt oder aber ein prozentualer Anteil des monatlichen Lohns.

Ist in Ihrem Vertrag keine Angabe zur Höhe des Weihnachtsgelds zu finden, kann Ihr Chef Jahr für Jahr neu entscheiden, was er Ihnen zum Jahresende zahlen möchte.

Häufig ist auch ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt vermerkt. Dieser verhindert, dass für Sie ein Rechtsanspruch auf regelmäßige Sonderzahlungen entsteht.

Wenn Ihr Arbeitgeber ohne vertragliche Basis Weihnachtsgeld überweist, kann er Sie ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass diese Zahlung freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Das verhindert das Entstehen einer sogenannten betrieblichen Übung. Von letzterer wird gesprochen, wenn ein Arbeitgeber mindestes dreimal Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt überwiesen hat. Aus einer betrieblichen Übung kann sich nämlich für Sie als Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Sonderzahlung ergeben.

Wer als Arbeitgeber in seinem Unternehmen Weihnachtsgeld gewährleistet, darf allerdings nicht nur einem Teil seiner Beschäftigten diese Sonderzahlung überweisen - zumindest nicht ohne sachliche Begründung. So müssen auch Teilzeitkräfte und Minijobber anteilig ihr Weihnachtsgeld erhalten.

Unter besonderen Voraussetzungen kann sogar dann noch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen, wenn Sie während des Jahres ihren Job gewechselt haben. Hier kommt es aber sehr stark auf den konkreten Einzelfall und auf den beabsichtigten Charakter der Weihnachtsgeldzahlung an.

Unser Tipp: Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, melden Sie sich bei uns! Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte sind im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig und werden Ihren Einzelfall umfassend prüfen.

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