Ungerechtfertigt gekündigt? Setzen Sie sich zur Wehr!

Ungerechtfertigt gekündigt? Setzen Sie sich zur Wehr!
23.11.2015144 Mal gelesen
Ist auch Ihnen von Ihrem Chef das Arbeitsverhältnis gekündigt worden? Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer erhaltenen Kündigung? Dann setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten, eine eventuelle Unwirksamkeit überprüfen zu lassen.

Wichtig: Sobald Sie Ihre Kündigung erhalten haben, muss alles sehr schnell gehen! Vom jetzigen Zeitpunkt an haben Sie nur noch drei Wochen Zeit, die Unwirksamkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Wenn Ihre Kündigungsschutzklage nämlich nicht innerhalb von drei Wochen nach Kündigungserhalt bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht eingegangen ist, ist eine Überprüfung Ihrer Kündigung nicht mehr möglich. Versäumen Sie also auf keinen Fall die vorgeschriebene Frist!

Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, greift für Sie das Kündigungsschutzgesetz. In diesem Fall muss Ihr Chef vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass die Kündigung durch betriebsbedingte Gründe oder aufgrund von personen- bzw. verhaltensbedingten Gründen wirklich gerechtfertigt ist. Geprüft wird dabei immer der konkrete Einzelfall: Und an den jeweiligen Kündigungsgrund werden von der Rechtsprechung her sehr hohe Anforderungen gestellt!

Aber auch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis nicht vom Kündigungsschutzgesetz abgedeckt wird - zum Beispiel in einem Kleinbetrieb - ist es Ihrem Chef nicht erlaubt, willkürliche Kündigungen auszusprechen! So sind Sie als Arbeitnehmer z.B. durch die Generalklauseln des Zivilrechtes vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechtes geschützt.

Haben auch Sie eine Kündigung bekommen und glauben, dass diese eigentlich gar nicht gerechtfertigt ist?

Unsere Empfehlung: Melden Sie sich direkt bei uns! Unsere Kanzlei ist im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts tätig. Wir vertreten Arbeitnehmer bei Abfindungsverhandlungen und in gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.

Allerdings sollten Sie bei einer erhaltenen Kündigung immer bedenken: Nach einer einmal ausgesprochenen Kündigung sind die entstandenen Zerwürfnisse meist sehr groß. In einem solchen Fall sollten Sie alternativ darüber nachdenken - statt eine Weiterbeschäftigung um jeden Preis durchzusetzen - lieber mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts eine angemessene Abfindung, Zahlungen für geleistete Überstunden und ein sehr gutes Zeugnis mitzunehmen. Lassen Sie sich von uns über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten!

Erreichbarkeit - rund um die Uhr:

Sie können uns in unserer Kanzlei täglich erreichen - auch an den Wochenenden und an Feiertagen.

Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.