Gekündigt? Vergessen Sie nicht Ihre Abfindung!

Gekündigt? Vergessen Sie nicht Ihre Abfindung!
17.11.2015189 Mal gelesen
Eine Kündigung bedeutet immer einen tiefen Einschnitt im Leben – sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht. Um diese schwierige Phase der beruflichen Umorientierung zumindest ein bisschen zu erleichtern, sollten Sie sich unbedingt um Ihre Abfindung kümmern. Kontaktieren Sie uns!

Arbeitgeber äußern sich nur in den seltensten Fällen freiwillig im Rahmen einer Kündigung zum Thema Abfindung. Häufig gibt es auch keine Sozialpläne mit konkreten Abfindungsregelungen. Haben Sie eine Kündigung auf dem Tisch, müssen Sie also selbst aktiv dafür sorgen, dass Sie eine angemessene Abfindung erhalten! Hier heißt der Königsweg: Kündigungsschutzklage! Sie ist das Mittel der Wahl, um von Ihrem Arbeitgeber die Ihnen zustehende Abfindung zu erhalten!

Haben auch Sie eine Kündigung erhalten? Dann verpassen Sie nicht Ihre Chance auf eine angemessene Abfindung!

Allerdings bleibt Ihnen wenig Zeit: Denn wenn die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen ist, gilt die Kündigung als wirksam und die Chance auf Ihre Abfindung ist vertan. Versäumen Sie also nicht diese vorgeschriebene Frist! Falls Ihr Chef mehrere Kündigungen ausgesprochen hat, müssen Sie alle Kündigungen per Kündigungsschutzklage angreifen - auch, wenn diese inhaltlich identisch sind!

Melden Sie sich schnell bei uns: Es lohnt sich fast immer zu klagen! Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse endet durch Vergleich. Fast immer sind Arbeitgeber am Ende bereit, das Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung einvernehmlich zu beenden.

Ist ein Kündigungsschutzprozess kostspielig?

Im Normalfall liegt die zu erwartende Abfindung deutlich über den Klagekosten. Wer dennoch finanzielle Schwierigkeiten hat, kann ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wir überprüfen für Sie, welche Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage in Ihrem konkreten Fall bestehen. Unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich gern um Ihre wohlverdiente Abfindung!

Erreichbarkeit - und um die Uhr:

Da die Frist für eine mögliche Klage sehr kurz ist, sollten Sie nach Erhalt Ihrer Kündigung umgehend aktiv werden! Sie können uns täglich in unserer Kanzlei kontaktieren - auch an den Wochenenden und an Feiertagen.

Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.