Anspruch auf gleiches Gehalt nach Elternzeit!

Anspruch auf gleiches Gehalt nach Elternzeit!
16.11.2015179 Mal gelesen
Auch wenn Sie Ihr Arbeitgeber nach der Elternzeit rechtlich auf einer anderen Position einsetzen darf, so muss er Sie dennoch gemäß der Abmachungen Ihres alten Arbeitsvertrages weiterbeschäftigen. Das Gehalt darf er Ihnen nicht kürzen!

Für manche Eltern ist es ein Schock: Nach der Elternzeit ist Ihr alter Job bereits neu vergeben. Stattdessen wird Ihnen ein neuer Arbeitsplatz zugeteilt.

Doch keine Sorge: Zwar darf Ihnen Ihr Chef nach der Elternzeit eine andere Position im Unternehmen zuweisen, doch haben Sie nach wie vor Anspruch auf das gleiche Gehalt. Ihr Arbeitgeber muss Sie nämlich zu den Bedingungen ihres alten Arbeitsvertrags weiterbeschäftigen.

In puncto Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben brauchen Sie nach der Elternzeit also keine Abstriche machen. Gehaltskürzungen nach der Elternzeit sind unzulässig!

Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie zu anderen Bedingungen im Unternehmen beschäftigen möchte, braucht er einen Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung! Hierbei sind die allgemeinen Kündigungsfristen zu beachten. Eine Änderungskündigung noch während der Elternzeit, die schon direkt zum Ende der Elternzeit hin greift, ist im Normalfall aber nicht möglich!

Unser Ratschlag: Nehmen Sie keine Gehaltsabstriche nach Ihrer Elternzeit hin, sondern sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten!

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