Arbeitsverhältnis gekündigt: Holen Sie sich Ihre Abfindung!

12.11.2015 135 Mal gelesen
Ist auch Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden? Dann verpassen Sie nicht die einmalige Chance, eine angemessene Abfindung zu erhalten!

Nur in den seltensten Fällen äußern sich Chefs freiwillig zum Thema Abfindung. Und auch Sozialpläne mit Abfindungsregelungen sind eher die Ausnahme als die Regel. Ist Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden, sollten Sie also selbst aktiv werden. Die Kündigungsschutzklage ist hier das Mittel der Wahl, um von Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Abfindung zu erhalten!

Allerdings drängt im Falle einer Kündigung die Zeit: Innerhalb von drei Wochen nach Kündigungserhalt muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam und die Chance auf eine Abfindung ist vertan. Versäumen Sie also nicht die vorgeschriebene Frist!

Im Falle mehrerer Kündigungen müssen Sie übrigens alle Kündigungen per Kündigungsschutzklage angreifen - selbst wenn diese inhaltlich deckungsgleich sind!

Zögern Sie nicht: Es lohnt sich fast immer zu klagen! Die Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse endet durch Vergleich. Häufig sind Arbeitgeber bereit, das Arbeitsverhältnis mit einer angemessenen Abfindung einvernehmlich zu beenden.

Brauchen Sie Rechtsschutz, um zu klagen? Nein!

Die zu erwartende Abfindung liegt in der Regel deutlich über den Klagekosten. Außerdem orientieren sich letztere am Verdienst. Wer dennoch Probleme hat zu zahlen, kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.

Ist auch Ihnen gekündigt worden? Melden Sie sich bei uns!

Wenn auch Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung! Wir verhelfen Ihnen gern zu Ihrer wohlverdienten Abfindung! Wir überprüfen für Sie, welche Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage in Ihrem ganz persönlichen Fall bestehen.

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