Die Kündigung – zwischen Rationalisierungsmaßnahmen und Abfindung

Die Kündigung – zwischen Rationalisierungsmaßnahmen und Abfindung
20.03.2015141 Mal gelesen
Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich helfen, nicht jede Kündigung ist auch wirklich wirksam. In sehr vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung für den sozialen Verlust des Arbeitsplatzes auszuhandeln.

Immer mehr Unternehmen ergreifen Rationalisierungsmaßnahmen und sparen im Wesentlichen an Personalkosten.


Habe ich einen Anspruch auf Abfindung, wenn es mich erwischt?


Es gibt nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn ein Betrieb aus betriebsbedingten Gründen einem Arbeitnehmer kündigt. Als Faustregel kann man zumindest für den Raum München festhalten: Je größer die Erfolgsaussichten sind, gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können um so höher kann die Abfindung ausfallen.


Wie berechnet sich eine Abfindung?


Die Grundformel: Anzahl der Beschäftigungsjahre x Faktor . x durschn. Monats-brutto


Das Arbeitsgericht München beziffert den Faktor nach dem eigenen Haustarif mit 0,5.

Je größer die Chancen des Arbeitnehmers im Prozess bewertet werden, desto höher steigt dieser Faktor.


In der freien Marktwirtschaft sind wesentlich höhere Faktoren insbesondere bei großen Konzernen verhandelbar.


Was kann ich tun?

  • Notieren Sie sich sorgfältig das Datum des Zugangs der Kündigung
  • Sie müssen innerhalb von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen
  • Schalten Sie den Mitgliederbeirat oder wenn vorhanden den Betriebsrat ein.
  • Suchen Sie sich zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht ; insbesondere für Kündigungsschutz

Es gibt i.d.R. Und vor allem bei den großen Konzernen immer Möglichkeiten wie man möglichst viele vorteilhafte Klauseln in einen Aufhebungsvertrag und eine möglichst hohe Abfindung verhandeln kann.


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georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de