Bundesarbeitsgericht entscheidet über Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Altersdiskriminierung
08.02.2015234 Mal gelesen
Aufhebungsvertrag oder befristete Fortsetzung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren - Altersdiskriminierung? Termin am 11. Februar 2015

Altersdiskriminierung durch befristeten Arbeitsvertrag nach dem 65. Lebensjahr

Aus der Terminsvorschau des Bundesarbeitsgerichts:

"Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund einer nach Vollendung seines 65. Lebensjahres geschlossenen Vereinbarung durch Aufhebungsvertrag geendet hat, oder ob es sich um eine Befristungsabrede handelte und diese durch einen Sachgrund gerechtfertigt ist."

Der Kläger war bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten angestellt. Ein Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters sah der Arbeitsvertrag nicht vor. Die Parteien vereinbarten einen Tag nach dem 65. Geburtstag des Klägers eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Jahresende. Dies waren noch über 11 Monate. Es folgten weitere Verlängerungen des Vertrages.

Der Kläger wendet sich gegen das im letzten Vertrag vereinbarte Ende des Arbeitsvertrages. Er meint, es liege eine Befristung vor. Aber es fehle ein sachlicher Grund nach § 14 TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz). Die beklagte Arbeitgeberin geht von einem Aufhebungsvertrag aus, für den man keinen Sachgrund benötigt. Davon abgesehen liege aber in jedem Fall auch ein Sachgrund vor, selbst wenn es sich um eine Befristungsabrede handele. Der Kläger sei nur auf eigenen Wunsch weiterbeschäftigt worden, außerdem müsse die Beklagte auf eine ausgewogene Altersstruktur achten.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Der 7. Senat des BAG entscheidet am Mittwoch über die Revision.

http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/februartermine.html#11