Adipositas – Schutz vor Entlassung oder Schadensersatz ?

Arbeit Betrieb
05.02.2015321 Mal gelesen
Der EuGH hat im Urt. vom 18.12.2014 - C-354/13 - erkannt, dass eine Kündigung wegen Fettleibigkeit als solcher nach Unionsrecht nicht untersagt ist. Sie könne jedoch eine Diskriminierung wegen einer Behinderung (RL 2000/78/EG) darstellen. Was folgt daraus für Betroffene in Deutschland ?

Die Entscheidung des EuGH über einen dänischen Fall lässt auch nationale Kläger in Deutschland hoffen, gegen Entlassungen aus diesem Grunde vorzugehen oder ggf. jedenfalls eine Entschädigung zu erlangen, wenn sie aus diesem Grunde bei der Teilhabe am Berufsleben benachteiligt werden, egal ob es sich um Beamte oder Arbeitnehmer handelt.

 Der EuGH stellt in seiner Entscheidung fest:

 Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass die Adipositas eines Arbeitnehmers eine "Behinderung" im Sinne dieser Richtlinie darstellt, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die u.a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen im Ausgangsverfahren erfüllt sind.

Was kann das für nationale Beschäftigte in Deutschland bedeuten ?

  • Bei Entlassungen aus dem Arbeitsverhältnis stellt eine Benachteiligung aufgrund einer "Behinderung" unter Geltung des KSchG eine Konkretisierung der Sozialwidrigkeit dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung führen.
  • Bei einer Bewerbung für ein Arbeitsverhältnis oder bei einer Bewerbung im Rahmen einer Beförderungsstelle kann die "Behinderung" zu Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG führen.
  • Bei Bewerbern um ein Beamtenverhältnis auf Probe oder bei einer Entscheidung über die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist die Adipositas nicht geeignet, die gesundheitliche Eignung eines Beamtenbewerbers in Frage zu stellen (so auch BVerwG v. 13.12.2013 - 2 B 27.13 - s. hierzu auch mein Fachartikel bei www.anwalt24.de unter "Staat und Verwaltung").

Wir helfen Ihnen gerne, jede Form der Benachteiligung bei der Teilhabe am beruflichen Leben auszuschließen, auszugleichen oder Benachteiligungen zu verhindern. Rufen Sie uns an unter 030 230 819 0 oder besuchen Sie uns virtuell unter www.advo-l-s.de. Sie finden uns in Berlin - Kurfürstenstraße 130 - 10785 Berlin.

RA Dr. Frank Lansnicker, Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht