Kündigung erhalten - was nun?

Kündigung erhalten - was nun?
06.05.2014252 Mal gelesen
Hier zeigen wir auf, was nach dem Erhalt einer Kündigung bedacht und getan werden sollte. Keinesfalls sollte der Kopf in den Sand gesteckt werden - es laufen wichtige Fristen, und kostenlose Beratung im Arbeitsrecht kann jederzeit eingeholt werden! Fragen Sie uns!

Sobald ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, bricht für die Betroffenen meist eine Welt zusammen. Dies erst Recht, wenn die Kündigung plötzlich, also unerwartet ausgesprochen wird. Sofort stellt sich die Frage, wie es weiter geht, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll und wie eventuelle Schulden zurückzuzahlen sind, wenn kein Einkommen mehr vorliegt.

Im Internet wird Ihnen selten geholfen

Betroffene versuchen meist, sich im Internet zu informieren, wie weiter vorzugehen ist. Dabei empfiehlt es sich aber nicht, sich einzig auf Foren- oder Blogbeiträge zu verlassen, denn die Rechtslage ändert sich stets und dies bekommen die Wenigsten mit. Daher ist es ratsam, sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, mit der Bitte um eine kostenlose Ersteinschätzung. In einem solchen kostenlosen Vorgespräch können wichtige Fragen völlig unverbindlich geklärt werden - uns können Sie hierfür kostenlos unter 0800 / 100 41 04 anrufen, oder unter www.recht-freundlich.de unseren Live-Chat nutzen!

Nach der Kündigung schnell reagieren!

Sollten Sie eine Kündigung schon erhalten haben, müssen Sie nun einen kühlen Kopf bewahren und Folgendes beachten. Zunächst kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht, also das gerichtliche Vorgehen gegen den Arbeitgeber - für diese Klageerhebung bleibt allerdings nicht viel Zeit. Der Gesetzgeber schreibt eine 3-wöchige Frist vor, sodass schnell gehandelt werden muss. Sprechen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht rechtzeitig auf diese Möglichkeit an, sodass er die Erfolgsaussichten abschätzen kann und gegebenenfalls für Sie Klage erhebt!

Auch denkbar: Abfindung!

Eventuell ist auch an eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu denken. Hier steht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags mit einer Abfindung, also einer Einmalzahlung an den Arbeitnehmer zur Debatte. Lassen Sie sich aber nicht von hoch anmutenden Einmalzahlungen beeindrucken - oft kalkulieren die Arbeitgeber ganz genau, ob sich eine Kündigung oder eine Abfindungszahlung für die Arbeitgeber eher lohnt.

Deshalb sollten Sie vor dem Unterzeichnen eines solchen Aufhebungsvertrages unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen, ob diese Regelung für Sie persönlich, in Ihrer Situation überhaupt Sinn macht! Verlassen Sie sich also nicht auf die Auskünfte Ihres Arbeitgebers, sondern holen Sie sich professionellen Rat ein, um nicht benachteiligt zu werden.

Unser Youtube-Video zur Arbeitsrecht-Beratung:http://www.youtube.com/watch?v=CBzgUCoDWLI