Beratung im Arbeitsrecht bei Kündigung!

Beratung im Arbeitsrecht bei Kündigung!
06.05.2014652 Mal gelesen
Kündigung erhalten? Dann sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unbedingt rechtlichen Beistand einholen, um nachprüfen zu lassen, ob die Kündigung wirksam ist, ob dagegen mit einer Klage vorgegangen werden kann oder ob Aussicht auf eine Abfindung besteht.

Wer eine Kündigung erhält, ist meistens darüber bestürzt - allerdings sollten Arbeitnehmer nicht lange warten, denn es laufen sofort rechtliche Fristen ab. Um sich effektiv gegen eine Kündigung zu wehren (beispielsweise mit einer Kündigungsschutzklage) muss so schnell wie möglich rechtlich sicher gehandelt werden.

Arbeitsrecht - kostenlose Beratung

Im Kündigungsfall sollte daher umgehend rechtliche Beratung aufgesucht werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Situation schnell einschätzen und weiß, was zu tun ist. Wir bieten im Bereich der Kündigungsschutzklage eine kostenlose Erstberatung, d.h. gekündigte Arbeitnehmer können uns anrufen und sich eine Ersteinschätzung ihrer Situation einholen. Dann sind viele Fragen schon beantwortet und es kann rechtlich sicher reagiert werden.

Zunächst sollte die Arbeitsagentur aufgesucht werden, um sich dort arbeitslos zu melden. Dies ist eine Pflicht des Arbeitnehmers, also sofort nach dem Kündigungserhalt zu erledigen!  Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, muss mit einer Sperrzeit oder mit finanziellen Einbußen gerechnet werden. Daher gilt: mit einer Kündigung erst mal zur Arbeitsagentur, zeitgleich einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen - am Besten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, um sich auch einen Überblick zu verschaffen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Kündigung vorzugehen und welche Kosten dabei entstehen könnten.

Kündigungsschutzklage erwägen!

Sollte sich der Arbeitnehmer entschieden haben, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen, sollte an eine Kündigungsschutzklage gedacht werden. Für diese Klage sieht der Gesetzgeber allerdings eine dreiwöchige Frist vor, das heißt, es muss sehr schnell gehandelt werden! Daher empfiehlt es sich, sofort mit der Kündigung in Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu treten, um sich eine Einschätzung einzuholen, ob sich die Klage lohnt.

Diese Frage kann der Rechtsanwalt sofort - auch telefonisch - beantworten und die Risiken einschätzen. Nutzen Sie daher die kostenlosen Angebote!

Aufhebungsvertrag?

Viele Arbeitgeber versuchen anstelle einer Kündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Bevor dieser unterschrieben werden sollte, muss unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dazu befragt werden - oft ergeben sich durch den Aufhebungsvertrag Vorteile für den Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer eher selten, auch wenn die Abfindung zunächst sehr positiv aussieht!

Anspruch auf Arbeitszeugnis

Sollte nach Absprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht der Gekündigte zum Entschluss kommen, nicht gegen die Kündigung vorzugehen, sollte ein Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber eingefordert werden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses - dieser Anspruch sollte unbedingt durchgesetzt werden, denn es ist Ihr gutes Recht.

Beratung im Arbeitsrecht - kostenlos!

Sollten Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, oder etwa voreilig einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, können Sie uns gerne jederzeit kostenlos kontaktieren und sich eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Arbeitssituation einholen: 0800 / 100 41 04. Daneben bieten wir auch einen Live-Chat unter www.recht-freundlich.de an, um anonym und ohne Telefonkontakt arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen einer Erstberatung zu klären. Sprechen Sie uns einfach an!