Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wurde von dem Beklagten als Sekretärin beschäftigt. Sie erhob gegen Kollegen schwere Vorwürfe; so sei es u. a. zu Alkoholexzessen während des Dienstes gekommen. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (4.2.2014 Az. 19 Sa 322/13) hat die ordentliche Kündigung nach der Vernehmung von Zeugen für berechtigt gehalten und die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen.
Die Klägerin hat ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden waren, entschuldigt die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Dem Landkreis ist es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.
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Quelle LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2014
Aktenzeichen: 19 Sa 322/13