Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aus arbeitsrechtlicher Sicht – ein „großer Wurf“ oder der „kleinste gemeinsame Nenner“?

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aus arbeitsrechtlicher Sicht – ein „großer Wurf“ oder der „kleinste gemeinsame Nenner“?
09.12.2013396 Mal gelesen
Der zwischen der Union und der SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag beinhaltet auch arbeitsrechtliche Neuerungen. Wir erlauben uns eine erste Einschätzung.

CDU, CSU und SPD haben sich nach insgesamt fünf Verhandlungswochen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. "Deutschlands Zukunft gestalten" lautet der Titel des 185-seitigen Dokuments, der den "Fahrplan" für die kommende Legislaturperiode darstellen soll. Wir fassen die arbeitsrechtlichen Neuerungen für Sie zusammen und erlauben uns eine erste inhaltliche Einschätzung. Ist der Vertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht ein "großer Wurf" oder stellt er den "kleinsten gemeinsamen Nenner" zwischen den Parteien dar?

1. Zusammenfassung der Neuerungen/Absichtserklärungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

So gegensätzlich die arbeitsmarktpolitischen Forderungen der Union und der SPD vor den Koalitionsverhandlungen auch gewesen sein mögen, letztlich hat man sich auf den vorliegenden Koalitionsvertrag verständigt. Dieser enthält Neuerungen und Absichtserklärungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik sowie für ein modernes Arbeitsrecht, die wir Ihnen wie folgt zusammenfassen möchten:

Aktive Arbeitsmarktpolitik

  • Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Chancen erschließen
  • Übergang Schule - Ausbildung - Beruf verbessern
  • Sonderregelungen in der Kurzarbeit
  • Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte
  • Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Arbeitsförderung verbessern

Modernes Arbeitsrecht

(Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD "Deutschlands Zukunft gestalten", 18. Legislaturperiode)

2. Kommentar

Zweifelsohne dürfte es einem Blick in die Glaskugel gleichen, zu beurteilen, welche der arbeitsrechtlichen Absichtserklärungen des Koalitionsvertrages ein Erfolg werden. Zudem ist die Bildung der großen Koalition noch von der Zustimmung der SPD-Parteibasis und damit bundesweit von etwa 470.000 SPD-Mitgliedern abhängig. Auch wenn deren mehrheitliche Zustimmung als überwiegend wahrscheinlich gilt, sicher ist sie keineswegs.

In jedem Fall erscheinen uns insbesondere zwei Themen des vorstehenden Maßnahmenkatalogs so sinnvoll, dass es sich lohnt, näher darauf einzugehen. Es handelt sich hierbei um Themen, die zwar viel weniger im Focus der Öffentlichkeit stehen als die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, die aber dennoch sehr wichtig sind. Worum geht es? Aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist die geplante stärkere Orientierung der Arbeitsförderung an den Bedürfnissen der Frauen und ihren Erwerbsbiografien besonders positiv hervorzuheben. Frauen haben beim beruflichen Wiedereinstieg z.B. nach dem Abschluss der Familienplanung häufig kaum Chancen, auf ein unbefristetes und vor allem gerecht entlohntes Arbeitsverhältnis. Es ist daher richtig, dieses weit verbreitete Problem anzugehen, um Frauen, die sich in dieser Situation befinden, wieder in existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse zu bringen und damit letztlich auch der Altersarmut von Frauen nachhaltig entgegenzuwirken.

Aus dem Bereich, der im Koalitionsvertrag mit dem Titel "Modernes Arbeitsrecht" überschrieben ist, möchten wir zudem auf das Ziel, den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, näher eingehen. Missbräuchlich eingesetzte Werkverträge sollen Regelungen des Arbeitsrechts umgehen, namentlich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Meistens geht es darum, Personalkosten zu senken, indem einzelne meist einfache Tätigkeiten als "Werk" definiert und an externe Dienstleister vergeben werden, anstatt sie durch eigene Arbeitnehmer zu höheren Konditionen erbringen zu lassen. Werkverträge sind aber durchaus ein sinnvolles Beschäftigungsinstrument, solange sie vernünftig eingesetzt und nicht zu Lohndumping missbraucht werden, was leider häufig der Fall ist. Es ist daher ebenfalls zu begrüßen, dass die Parteien vereinbart haben, dieses Problem lösen zu wollen, in dem z.B. die Prüftätigkeit von Behörden organisatorisch effektiver gestaltet werden soll und zudem die durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz gesetzlich zu verankern.

Wie kann man den Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht einordnen? Ist es ein "großer Wurf" oder eher der "kleinste gemeinsame Nenner"? Es dürfte nicht überraschend sein, dass die Antwort auf diese Frage schwer fällt. Ein großer Wurf dürfte schon allein deshalb nicht vorliegen, da es bei Koalitionsverhandlungen für alle Beteiligten letztlich immer darum geht, Kompromisse einzugehen und so viel wie möglich politischen Einfluss zu nehmen, um das eigene "Lager" zufrieden zu stellen. So war es auch diesmal. Allerdings dürfte es ebenso unzutreffend sein, die Inhalte des Koalitionsvertrages aus arbeitsrechtlicher Sicht als "kleinsten gemeinsamen Nenner" zu bezeichnen, da die Bandbreite der geplanten Änderungen letztlich die Handschrift von beiden politischen Lagern trägt und beide Seiten keineswegs nur ihre Minimalforderungen durchsetzen konnten. Wie so häufig dürfte die Wahrheit daher in der Mitte liegen, so dass der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht vielleicht am besten mit dem zugegebenermaßen augenzwinkernden Titel "kleinster gemeinsamer Wurf" umschrieben werden könnte.

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Ansprechpartner: Dr. Alexander Pfohl, LL.M., Rechtsanwalt, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover